25. April 2012

Keine schleichende Abwicklung des EEG – Für die Beibehaltung des Einspeisevorrangs und kostendeckender Vergütungssätze für Erneuerbare Energien

Der Bayerische Landtag stellt fest:
Das Erneuerbare Energien Gesetz war der wesentliche Auslöser für die äußerst erfolgreiche Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland und in Bayern. Dabei waren insbesondere der Einspeisevorrang und die garantierten Vergütungssätze zu kostendeckenden Preisen für einen langfristigen Zeitraum die wesentlichen Elemente, die den Investoren ausreichende Planungs- und Investitionssicherheit gegeben haben.

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16. Februar 2012

Keine zusätzlichen Steuergelder für Modellprojekte – Überhöhte Sachausgaben bei der Energieagentur kürzen

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Nachtragshaushalt 2012 werden folgende Änderungen vor-
genommen: In Kap. 07 05 wird der Tit. 547 75 „Sachausgaben der Energieagentur“ von 2,3 Mio. Euro auf 0,8 Mio. Euro gekürzt. Der Tit. 893 75 wird um 10 Mio. Euro auf 7,32 Mio. Euro gekürzt.
Begründung:
Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2011 zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass energiepolitische Ziele des Staates über wenig spezifizierte Subventionen kaum erreicht werden.

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Programm Energieeffizienz: Umstellung von elektrischen Nachtspeicherheizungen auf moderne Heiztechnik und bzw. oder erneuerbare Energien

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2012 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 07 05 wird ein neuer Tit. „Programm zur Umstellung von elektrischen Nachtspeicherheizungen auf moderne Heiztechnik und bzw. oder erneuerbare Energien“ eingefügt.
Der Titel wird mit 5 Mio. Euro ausgestattet.

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1. Februar 2012

Förderrichtlinien Hochbau: Anreize für besonders vorbildliche Energiestandards setzen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. die Förderrichtlinien bei Hochbaumaßnahmen dahingehend anzupassen, dass über den gesetzlichen Mindeststandard deutlich hinausgehende Energiestandards bei Neubau wie bei Sanierungsvorhaben eine erhöhte Förderung erhalten,
2. bei den Kostenvergleichsberechnungen unterschiedlicher energetischer Lösungen realistische Energiekosten für Bau und Betrieb über eine zu erwartende Nutzungsdauer von 30 Jahren und Entsorgung einfließen zu lassen.

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24. Januar 2012

Grundstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhalten

Der Landtag wolle beschließen:
Der Bayerische Landtag begrüßt den Vorschlag von Bundesumweltminister Röttgen die Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen nach dem EEG zukünftig monatlich anzupassen.
Der Bayerische Landtag fordert die Staatsregierung auf sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen,
– dass die Bundesregierung am jährlichen Ausbauziel für die Photovoltaik in Deutschland in der Größenordnung von 3500 MW festhält;
– dass zur Erreichung dieses Ziels das Instrumentarium eines „atmenden Deckels“ zugunsten eines starren Deckels beibehalten wird;
– dass die Grundprinzipien des EEG, insbesondere Einspeisevorrang für erneuerbare Energien, garantierte Vergütung und Anpassung der Vergütungssätze an die Marktentwicklung nicht aufgeweicht werden.

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