1. Februar 2012

Förderrichtlinien Hochbau: Anreize für besonders vorbildliche Energiestandards setzen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bayerischen Landtag

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. die Förderrichtlinien bei Hochbaumaßnahmen dahingehend anzupassen, dass über den gesetzlichen Mindeststandard deutlich hinausgehende Energiestandards bei Neubau wie bei Sanierungsvorhaben eine erhöhte Förderung erhalten,
2. bei den Kostenvergleichsberechnungen unterschiedlicher energetischer Lösungen realistische Energiekosten für Bau und Betrieb über eine zu erwartende Nutzungsdauer von 30 Jahren und Entsorgung einfließen zu lassen.

Begründung:
Zu 1.: Die Einhaltung der derzeitig vorgeschriebenen ENEV 2009 genügt nicht, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Um unsere Klimaziele zu erreichen, muss der Gebäudebestand energieeffizienter umgebaut werden, erneuerbare Energien müssen besser genutzt werden. Auch die EU-Gebäuderichtlinie macht Änderungen in der deutschen Energieeinspargesetzgebung erforderlich.
Wenig Sinn ergibt es daher, wenn die finanzklammen Kommunen sich jetzt bei Schul- oder Kindertagesstättenneubauvorhaben oder -sanierungen noch mit der Einhaltung der ENEV 2009 begnügen, und gleichzeitig ambitioniertere Maßnahmen zwar vom Architekten vorgeschlagen, aber nicht gefördert werden.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 80 Prozent der Primärenergie im Wärmebereich einzusparen. Alle Fachleute sind sich einig, dass der bisherige Förderrahmen und die eingeleiteten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele nicht ausreichen. Erforderlich sind eine Erhöhung der Förderung auf jährlich vier Milliarden Euro für die Gebäude- und Quartierssanierung sowie zusätzliche Mittel für Beratung, Stromeffizienz und das Marktanreizprogramm für neue Technologien. Auch die Förderrichtlinien bei Hochbaumaßnahmen ist dieser Zielsetzung anzupassen.
Zu 2.:
Üblicherweise unterliegen kommunale Gebäude einer 30-jährigen oder längeren Nutzungsdauer ohne grundlegende Energiesanierung in diesem Zeitraum.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider durch die Stimmen aller anderen Fraktionen im Bayerischen Landtag abgelehnt.