Volksbegehren Artenvielfalt – Umsetzung am Scheideweg
Sechs Jahre „Rettet die Bienen!“: Trägerkreis fordert verlässliche Finanzierung und politischen Willen
Sechs Jahre nach der Annahme des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ zieht der Trägerkreis aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und der Gregor Louisoder Umweltstiftung erneut Bilanz und sieht dringenden Handlungsbedarf: Der Naturschutz in Bayern steht an einem Wendepunkt.
Das Naturschutzgesetz, das 2019 auf Grundlage des erfolgreichsten Volksbegehrens in der Geschichte Bayerns verabschiedet wurde, ist nicht nur ein Meilenstein für Bayerns Artenvielfalt, sondern auch eine Einkommensgrundlage für viele Landwirtinnen und Landwirte. Doch die Umsetzung kommt ins Stocken, trotz klarer gesetzlicher Vorgaben. Die Bilanz des Trägerkreises fällt gemischt aus: Zwar wurden Fortschritte erzielt, etwa bei Beratung und Förderung im Naturschutz. Doch zentrale Ziele wie der Ausbau des Ökolandbaus, die Reduktion von Pestiziden und der Aufbau eines funktionierenden Biotopverbundes bleiben weit hinter den Erwartungen zurück.
Klare Forderung an die Staatsregierung: Ziele einhalten statt relativieren
Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und ÖDP-Landesvorsitzende:
„Wir fordern von Landwirtschaftsministerin Kaniber jetzt einen Fünf-Punkte-Plan für die Biolandwirtschaft: Endlich eine verbindliche 30-Prozent-Bio-Quote für die Außer-Haus-Verpflegung, mindestens 30 Prozent der Forschungsgelder für den Ökolandbau, eine Verstetigung der Ökomodellregionen, eine Garantie der Gentechnikfreiheit Bayerns und mindestens 30 Prozent Bio auf staatlichen Landwirtschaftsflächen so wie es das Gesetz bereits seit 2020 einfordert. Das Zwischenziel, 20 Prozent Biolandwirtschaft bis Ende 2025, wird mit Sicherheit verfehlt. Wir haben jetzt noch fünf Jahre, um das Ruder herumzureißen und zumindest in die Nähe der gesetzlichen Zielvorgabe von 30 Prozent Biolandwirtschaft bis 2030 zu kommen.“
Die Kantine des Landwirtschaftsministeriums ist dabei zu loben, dort liegt der Anteil an Bio-Lebensmitteln bei über 50 Prozent. „Leider ist sie damit allein auf weiter Flur. Dabei könnte das auf alle öffentlichen Kantinen übertragen werden und würde innerhalb kurzer Zeit Planungssicherheit für bayerische Bauern schaffen. Wir sprechen hier immerhin über rund eine Million Essen pro Tag. Auch bei der Bewirtschaftung staatlicher Landwirtschaftsflächen muss endlich ein Umdenken her. Der Rückgang des Bio-Anteils ist hier völlig unverständlich, denn diese Flächen gehören uns allen“, so Becker weiter.
Naturschutz nützt auch der Landwirtschaft
Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender:
„Seit dem Volksbegehren hat sich die finanzielle und personelle Ausstattung im Naturschutz verbessert. Unsere Hochrechnungen ergeben, dass für Maßnahmen, die der Umsetzung des Volksbegehrens dienen, deutlich über 100 Millionen Euro mehr ausgegeben werden. Dabei kommen die Beratungsleistungen und die zusätzlich bereitgestellten finanziellen Mittel vor allem Landwirtinnen und Landwirten zugute. Die Förderung der Biodiversität ist für viele von ihnen ein finanzielles Standbein geworden. Lücken in der Naturschutzfinanzierung treffen daher nicht nur Naturschützerinnen und Naturschützer, sondern auch Landwirtinnen und Landwirte. Um die Ziele des Volksbegehrens überwiegend auf freiwilligem kooperativem Weg zu erreichen, ist eine langfristige und verlässliche Finanzierung zwingend erforderlich. Wir brauchen im kommenden Doppelhaushalt ein finanzielles Bekenntnis der bayerischen Staatsregierung zum Natur- und Artenschutz.“
Naturschutz braucht politischen Willen
Ludwig Hartmann, Vizepräsident des Bayerischen Landtags (Bündnis 90/Die Grünen):
„Zielvorgaben wie die 30-Prozent-Bio-Quote bis 2030 als zu ambitioniert abzutun, nur weil die Staatsregierung ihre Hausaufgaben nicht macht, ist bequem – aber fatal. Genau dieses Muster lässt sich derzeit vielerorts beobachten: Überall dort, wo Naturschutz unbequem wird, werden Ziele als utopisch, Umsetzungen als Bürokratiemonster und selbst verhältnismäßig geringe Mittel als unrealistisch dargestellt. So wird nicht nur verzögert, sondern die Umsetzung von Naturschutzzielen grundsätzlich infrage gestellt und blockiert.
Statt die EU-Wiederherstellungsverordnung pauschal abzulehnen, kann Bayern vorangehen und zeigen, dass sich mit der Umsetzung des Volksbegehrens viele Ziele der EU-Verordnung erreichen lassen. Naturschutz braucht Entschlossenheit und Weitsicht – genau das erwarten die vielen Menschen, die das erfolgreichste Volksbegehren Bayerns, ‚Rettet die Bienen!‘, getragen haben, jetzt von der Bayerischen Staatsregierung.“
Pestizidreduktion: Ziel verfehlt, Risiko bleibt
Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS):
„Mit der Annahme des Volksbegehrens hat die Bayerische Staatsregierung 2019 beschlossen, den Pestizideinsatz im Freistaat bis 2028 zu halbieren. Der Handlungsbedarf ist hier sehr hoch, Notfallzulassungen – wie aktuell für Insektizide gegen die Schilf-Glasflügelzikade – sind keine dauerhafte Lösung. Aktuelle medizinische und wissenschaftliche Bewertungen wie die Einstufung des ‘Parkinson-Syndroms durch Pestizide‘ als Berufskrankheit bei Landwirtinnen und Landwirten zeigen immer wieder nachdrücklich, dass die negativen Auswirkungen von Pestiziden auf Menschen, Arten, Ökosysteme und Gewässer dramatisch sind. Wir brauchen daher eine Landwirtschaft, die weniger abhängig von Pestiziden ist – Lösungsansätze gibt es viele, wie die Biolandwirtschaft täglich beweist.“
Wissenschaftlicher Blick: Licht und Schatten
Prof. Roman Lenz, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen:
„Von den bewerteten Indikatoren sind fünf Indikatoren im grünen Bereich, zwei im gelben und vier im roten Bereich. Während die Datenlage bei einzelnen Indikatoren weiterhin mangelhaft ist, liefern die Angaben zur Finanzierung von Agrarumwelt-Maßnahmen zuverlässige Grundlagen. Hierbei ist festzustellen, dass bei Gewässern und Blühstreifen die Förderbeträge und -flächen in den letzten beiden Jahren rückläufig sind. Die zuständigen Behörden müssen die Ursachen für den Rückgang ermitteln und gegensteuern. Denn bei entsprechender Gestaltung können Agrarumweltmaßnahmen erwiesenermaßen einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt leisten.“



Fazit
Der gesetzlich beschlossene Schutz der Artenvielfalt in Bayern ist kein Wunschzettel, sondern ein gesellschaftlich und politisch breit getragenes Versprechen, das jetzt eingelöst werden muss. Der Trägerkreis fordert die Bayerische Staatsregierung auf, dieses Versprechen ernst zu nehmen: mit klaren Zielen, verlässlicher Finanzierung und dem politischen Willen zur Umsetzung.
Hier gibt es die Pressemitteilung als pdf