Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Volksbegehren Artenvielfalt: Artenschutz in Bayern braucht mehr Tempo statt Rückschritte

Die größten Herausforderungen stehen noch bevor – jetzt zählen Taten statt Debatten über EU-Gesetze und den Abbau von Transparenz

Die Ergebnisse des Monitorings zum Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ zeigen: Bayern hat seit dem Beschluss des Gesetzes am 17. Juli 2019 Fortschritte gemacht, bleibt bei zentralen Aufgaben aber deutlich zurück. Jetzt sind Tempo, Verlässlichkeit und ein klarer politischer Kurs gefragt, um die Umsetzung der Ziele konsequent voranzutreiben. Stattdessen laufen politische Debatten derzeit in die falsche Richtung. Die EU-Verordnung zu Wiederherstellung der Natur (WVO), die viele Ziele des Volksbegehrens unterstützt, wird infrage gestellt, statt genutzt. Zugleich droht durch den Verzicht auf wichtige Berichte und Monitorings weniger Transparenz darüber, was beim Artenschutz in Bayern tatsächlich vorankommt.

Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und ÖDP-Landesvorsitzende: „Sieben Jahre sind vergangen, seit über 1,7 Millionen Menschen das Ziel 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 durchgesetzt haben. Doch bei der Zielerreichung tut sich wenig. Der Anteil des Ökolandbaus in Bayern dümpelt aktuell bei rund 14 Prozent. Und dass, obwohl die private Bio-Nachfrage erneut ein sattes Umsatz-Plus von knapp sieben Prozent hingelegt hat. Bekenntnisse der Staatsregierung reichen hier nicht aus, sondern klare Entscheidungen sind gefordert. Zum Beispiel: Ausweitung der Beratung bei der Umstellung, Festlegung einer Biomindestquote von 30 Prozent in kommunalen Einrichtungen, wie es 2019 der Abschlussbericht des Runden Tisches forderte sowie das entschiedene Eintreten für eine europäische Agrarpolitik, die Umweltleistung honoriert.“

Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender: „Das Volksbegehren hat beispielsweise beim Schutz von Streuobstwiesen und bei der Anlage von Gewässerrandstreifen große Fortschritte bewirkt. Die Initiierung und erfolgreiche Umsetzung des Streuobstpakts, des Blühpakts und der neuen Agarumweltprogramme waren nur dank des Muts und des Engagements von Politik und Verwaltung möglich. Heute fehlt dieser Mut jedoch. Die politische Diskussion dreht sich nur noch um die Rücknahme und Abschwächung von Gesetzen und Umweltstandards. Anstatt sich beim Ausbau des Biotopverbunds und der Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung engagiert zu zeigen, verzögert die Staatsregierung jegliche Bemühungen und gefährdet damit Bayerns Vorreiterrolle.“

Ludwig Hartmann, Vizepräsident des Bayerischen Landtags (GRÜNE Bayern): „Mittlerweile sind es das Monitoringteam und der Trägerkreis, die dafür sorgen, dass in Bayern überhaupt noch über den Zustand der Natur berichtet wird. Informationen, die eigentlich von der Staatsregierung kommen müssten, tragen zunehmend wir zusammen. Zentrale Berichte zur Zielerreichung fallen weg, zusätzlich werden seit zweieinhalb Jahren im Landtag Berichtsanträge der Opposition zum Zustand der Natur regelmäßig abgelehnt. Naturschutz braucht dieselbe Grundlage wie jede erfolgreiche Politik: belastbare Daten. Wie will man das Artensterben stoppen, wenn man nicht mal weiß, wie der Ist-Stand ist?“

Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS): „Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) ist kein Gegenmodell zum Volksbegehren, sondern in weiten Teilen dessen europäische Fortsetzung. Diverse geplante Projekte der Staatsregierung setzen sie bereits um, so bei der Ausweitung des Biotopverbunds oder der Moorvernässung. Auch im Hinblick auf die dramatische Klimaerwärmung in Bayern müssen die dort fortgesehenen Maßnahmen schnell vorangetrieben werden, um unseren Kindern funktionsfähige Ökosysteme zu hinterlassen. Statt eine Aussetzung zu fordern, sollte Bayern sich an die Spitze der Umsetzung stellen und seinen Einfluss in der Bundesregierung nutzen, um eine ausreichende Finanzierung und praxistaugliche Ausgestaltung sicherzustellen.“

Prof. Dr. Roman Lenz, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen: „Das Monitoring wurde in diesem Jahr mit einer angepassten Methodik durchgeführt. Von den bewerteten Indikatoren befinden sich acht (bzw. fünf) im grünen, vier im gelben und zwei im roten Bereich. Positiv ist die Zunahme der Flächen im Rahmen der Agrarumweltprogramme. Gewässerrandstreifen, spät gemähte Wiesen und Streuobstwiesen leisten einen wichtigen Beitrag zu vielfältigen und vernetzten Lebensräumen. Die Erhebungen zum Einsatz von Bio-Lebensmitteln in Kantinen und von Pestiziden sowie die Aufstellung von Biotopverbundflächen erlauben Rückschlüsse auf den Status quo und den Handlungsbedarf in den entsprechenden Bereichen. Dementsprechend kritisch ist es zu sehen, wenn die zugrundeliegenden Berichte in Zukunft wegfallen sollen. Bereits jetzt sind die fehlende Nachvollziehbarkeit der Daten (z. B. bei Gewässerrandstreifen) oder fehlende Daten (z. B. zum Verlust von Streuobstflächen) ein Problem für die Auswertung.“

Einen Kurzüberblick zum Monitoringbericht finden Sie hier.

Pressekontakt:
Markus Erlwein
Pressesprecher Volksbegehren Artenvielfalt
c/o LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern)
Mobil: 0172-6873773
E-Mail: markus.erlwein@lbv.de

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