24. Januar 2012

Grundstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhalten

Unser Dringlichkeitsantrag vom 24.01.2012

Der Landtag wolle beschließen:
Der Bayerische Landtag begrüßt den Vorschlag von Bundesumweltminister Röttgen die Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen nach dem EEG zukünftig monatlich anzupassen.
Der Bayerische Landtag fordert die Staatsregierung auf sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen,

–        dass die Bundesregierung am jährlichen Ausbauziel für die Photovoltaik in Deutschland in der Größenordnung von 3500 MW festhält;

–        dass zur Erreichung dieses Ziels das Instrumentarium eines „atmenden Deckels“ zugunsten eines starren Deckels beibehalten wird;

–        dass die Grundprinzipien des EEG, insbesondere Einspeisevorrang für erneuerbare Energien,  garantierte Vergütung und Anpassung der Vergütungssätze an die Marktentwicklung nicht aufgeweicht werden.

Begründung:

Das EEG ist das erfolgreichste Instrumentarium bei der Energiewende und der Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland und in Bayern. Insbesondere der Ausbau der Photovoltaik hat in den letzten beiden Jahren zu einer starken Abnahme der Vergütungssätze geführt, so dass die sogenannte „Netzparität“ greifbar nahe ist.

Ein langfristiger Zubau von 6000 bis 7000 MW PV jährlich wäre beim derzeitigen Stand des Netzausbaus und der Speichertechnologien nicht sinnvoll. Es geht darum, den Ausbau in einem vernünftigen Zielkorridor von ca. 3500 MW zu bringen. Eine Zielmarke von 1000 MW oder gar eine Begrenzung der Förderung auf eine politisch festgelegte Menge wäre energiepolitisch, aber auch wirtschaftspolitisch vollkommen falsch, u.a. weil sie sowohl bestehende Strukturen im Handwerk und im Mittelstand  gefährden würde und den Weltmarkt endgültig der asiatischen Konkurrenz überlassen würde.

Der Erfolg des EEG zeigt sich auch daran, dass viele Länder der Welt die Grundprinzipien des EEG in ihre nationale Gesetzgebung übernommen haben. Das von einigen Politikern ins Gespräch gebrachte Quotenmodell hat sich nicht etabliert, weil es eine Reihe von Nachteilen aufweist, wie etwa die verengte Festlegung auf die kostengünstigste Technologie. Dadurch wird die Entwicklung einer breiten Palette von Technologien im Bereich der Erneuerbaren Energien entgegengewirkt.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider durch die Stimmen der Regierungsfraktionen von CSU und FDP abgelehnt.

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