Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Grüner Gesetzentwurf für ein Bayerisches Beteiligungsgesetz für Wind- und Solarenergie: Mehr Mitbestimmung und Wertschöpfung vor Ort

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Menschen vor Ort sie mittragen. Gerade beim Bau von Windrädern und großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist es entscheidend, dass Bürgerinnen, Bürger und Gemeinden nicht nur zuschauen, sondern aktiv eingebunden werden und von den Projekten profitieren.

Deshalb haben zahlreiche Bundesländer bereits Gesetze erlassen, die eine verpflichtende Beteiligung der Bevölkerung und der Kommunen an erneuerbaren Energieprojekten vorsehen. Vor rund einem Jahr hatte Wirtschaftsminister Aiwanger vollmundig ein Gesetz für Bürgerbeteiligung in Bayern angekündigt. Doch der Entwurf der Staatsregierung scheiterte an massiver Kritik von Verbänden und auch aus den eigenen Reihen. Bis heute liegt dem Landtag kein neuer Entwurf vor.

Die Landtags-Grünen dagegen haben bereits im August 2024 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Vorangegangen war ein intensiver Austausch mit relevanten Verbänden der Energiebranche sowie zahlreichen Bürgerenergiegenossenschaften. Die Regierungsfraktionen lehnten ihn mit Verweis auf den später gescheiterten Aiwanger-Entwurf ab. Der nun nochmal überarbeitete Entwurf der Landtags-Grünen stellt eine echte Bürgerbeteiligung sicher. 

Warum ist Bürgerbeteiligung so wichtig?

Wind- und Solaranlagen verändern das Erscheinungsbild einer Region. Ihre Akzeptanz steigt nachweislich, wenn die Menschen vor Ort frühzeitig einbezogen werden und konkrete Vorteile spüren – sei es durch finanzielle Beteiligung, günstigere Strompreise oder durch gemeindliche Projekte, die aus den Einnahmen finanziert werden. Obwohl es bereits viele freiwillige Beteiligungsmodelle gibt, sind diese bisher nicht flächendeckend umgesetzt worden.

Was regelt der neue Gesetzentwurf?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei allen neuen Windenergie- und großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein verpflichtendes Beteiligungsangebot gemacht werden muss.

  • Die Gemeinde erhält dabei eine zentrale Rolle: Sie entscheidet, ob die Beteiligung direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt oder in Form gemeindlicher Projekte umgesetzt wird.
  • Betreiber von Anlagen sind verpflichtet, der Gemeinde ein konkretes Beteiligungsangebot zu unterbreiten.
  • Bereits bestehende oder neu gegründete Bürgerenergiegesellschaften sollen möglichst eingebunden werden.
  • Falls keine Einigung zwischen Gemeinde und Betreiber erzielt wird, greift eine sogenannte Ersatzbeteiligung, die sicherstellt, dass die Gemeinde dennoch von dem Projekt profitiert.

Auch der Kreis der beteiligten Gemeinden und Bürger*innen kann individuell angepasst werden – je nach Größe und Standort des Projekts. Dadurch bleibt genug Flexibilität für passgenaue Lösungen vor Ort, während gleichzeitig die Verhandlungsposition der Kommunen gestärkt wird.

Mehr Wertschöpfung für die Regionen

Mit diesem Gesetz könnte Bayern die Grundlage dafür schaffen, dass Wertschöpfung aus der Energiewende stärker in den Regionen bleibt und dort direkt den Menschen zugutekommt. So wird nicht nur Akzeptanz für die Projekte geschaffen, sondern auch ein zusätzlicher Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort geleistet.

Verwaltungskosten gering

Für den Freistaat Bayern würden durch die Umsetzung des Gesetzes nur geringe zusätzliche Verwaltungskosten entstehen, da der Vollzug zentral im Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie organisiert wird.


Hier geht es zum neuen Gesetzentwurf
Hier geht es zum Gesetzentwurf von 2024

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