16. Februar 2012

Keine zusätzlichen Steuergelder für Modellprojekte – Überhöhte Sachausgaben bei der Energieagentur kürzen

Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bayerischen Landtag zum Nachtragshaushalt 2012

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Nachtragshaushalt 2012 werden folgende Änderungen vor-
genommen: In Kap. 07 05 wird der Tit. 547 75 „Sachausgaben der Energieagentur“ von 2,3 Mio. Euro auf 0,8 Mio. Euro gekürzt. Der Tit. 893 75 wird um 10 Mio. Euro auf 7,32 Mio. Euro gekürzt.

Begründung:
Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2011 zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass energiepolitische Ziele des Staates über wenig spezifizierte Subventionen kaum erreicht werden.
Die Förderung rationeller Energiegewinnung und -verwendung über Subventionen an Privatunternehmen darf nur geschehen, wenn die Erkenntnisse des Projekts Dritten zur Verfügung gestellt werden können. So wurden in der Vergangenheit Investitionen in Demonstrationsvorhaben gefördert, ohne dass die neue Technologie anderen zugänglich gemacht wurde.
Gerade bei der Förderung großer Unternehmen zeigte sich aber, dass wenige energie-, sondern eher standortpolitische Kriterien ausschlaggebend waren. Die energiewirtschaftlichen Ziele gerieten dabei bisweilen in den Hintergrund. Die im Nachtragshaushalt vorgesehene Sachmittelerhöhung für die Energieagentur ist ähnlich unbestimmt. Angesichts des anhaltend unbestimmten Aufgabenzuschnitts der Energieagentur und der unklaren weiteren Projektplanung ist die beantragte Höhe der Sachausgaben u.E. nicht gerechtfertigt. Im Übrigen können eventuelle kurzfristige Projekte der Energieagentur auch über die gegenseitige Deckungsfähigkeit in dieser Titelgruppe finanziert werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider durch die Stimmen der Regierungsfraktionen von CSU und FDP abgelehnt.