Wie viel verdient ein Landtagsabgeordneter?
Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Energiepolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Ihr Landtagsabgeordneter geht.
Landtagsmandat / Entschädigung bzw. Diäten
Laut dem Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von zur Zeit 9.215 Euro (ab 01.07.2023), welche monatlich gezahlt wird. Bis 01.07.2023 betrug diese Entschädigung 8.886 Euro monatlich. Gemäß Art. 5 Abs. 4 BayAbgG vermindert sich der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung in Ansehung der zu den Kosten in Pflegefällen um ein Dreihundertfünfundsechzigstel.
Die Entschädigung unterliegt natürlich nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht.
Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches.
Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:
Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender komplexer Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:
- zu 87,2 % aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich;
- zu 6,2% aus dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe;
- und zu 6,6 % aus den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe.
Folglich könnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese komplexe Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin im März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.
Zuletzt geschah dies turnusgemäß in der Ausgabe 9/2023 vom 24. April 2023 auf Seite 200. Die sogenannte Einkommensentwicklungsrate betrug in Bayern für den Zeitraum Juli 2021 bis Juli 2022 3,7 %. Folglich stieg die Entschädigung zum 01.07.2023 um diesen Anteil von 8.886 auf 9.215 Euro monatlich.
Die Kennzahlen der Vorjahre lauten:
2022: Einkommensentwicklungsrate Bayern für den Zeitraum Juli 2020 bis Juli 2021 = 4,3 %. Folglich stieg die Entschädigung zum 01.07.2022 um diesen Anteil von 8.519 auf 8.886 Euro monatlich.
2021: Einkommensentwicklungsrate Bayern für den Zeitraum Juli 2019 bis Juli 2020 = -1,6 %. Folglich sank die Entschädigung zum 01.07.2021 um diesen Anteil von 8.657 auf 8.519 Euro monatlich.
2020: Einkommensentwicklungsrate Bayern für den Zeitraum Juli 2018 bis Juli 2019 = 2,5 %. Folglich stieg die Entschädigung zum 01.07.2020 um diesen Anteil von 8.455 auf 8.657 Euro monatlich. Ich habe, wie alle Abgeordnete meiner Fraktion, aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie auf die Erhöhung der Entschädigung zum 1. Juli 2020 verzichtet. Gemeinsam haben wir das Geld stattdessen an soziale Organisationen in unseren Stimmkreisen gespendet.
2019: Einkommensentwicklungsrate Bayern für den Zeitraum Juli 2017 bis Juli 2018 = 3,2 %. Folglich stieg die Entschädigung zum 01.07.2019 um diesen Wert von 8.183 auf 8.445 Euro monatlich.
2018: Einkommensentwicklungsrate Bayern für den Zeitraum Juli 2016 bis Juli 2017 = 2,0 %. Folglich stieg die Entschädigung zum 01.07.2018 um diesen Wert von 8.022 auf 8.183 Euro monatlich.
2017: Einkommensentwicklungsrate Bayern für den Zeitraum Juli 2015 bis Juli 2016 = 2,2 %. Folglich stieg die Entschädigung zum 01.07.2017 um diesen Wert von 7.849 auf 8.022 Euro monatlich.
2016: Einkommensentwicklungsrate Bayern für den Zeitraum Juli 2014 bis Juli 2015 = 2,7 %. Folglich stieg die Entschädigung zum 01.07.2016 um diesen Wert von 7.642 auf 7.849 Euro monatlich.
2015: Einkommensentwicklungsrate Bayern für den Zeitraum Juli 2013 bis Juli 2014 = 2,9 %. Folglich stieg die Entschädigung zum 01.07.2015 um diesen Wert von 7.426 auf 7.642 Euro monatlich.
2014: Einkommensentwicklungsrate Bayern für den Zeitraum Juli 2012 bis Juli 2013 = 2,5 %. Folglich stieg die Entschädigung zum 01.07.2014 um diesen Wert von 7.244 auf 7.426 Euro monatlich.
2013: Einkommensentwicklungsrate Bayern für den Zeitraum Juli 2011 bis Juli 2012 = 2,6 %. Folglich stieg die Entschädigung zum 01.07.2013 um diesen Wert von 7.060 auf 7.244 Euro monatlich.
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung kann nur funktionieren, wenn auch Gesunde und Gutverdiener dieser angehören, auch wenn sie es auf Grund der Höhe ihres Einkommens nicht müssten. Deshalb bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierfür muss ich den Höchstbetrag meiner gesetzlichen Krankenversicherung von monatlich 858,18 Euro von meinen Diäten entrichten. Dabei erhalte ich einen Zuschuss von 50%, also aktuell 429,09 € monatlich, vom Landtagsamt.
Die Kostenpauschale
Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von 3.984 Euro (seit 01.07.2022). Diese Pauschale verwende ich für:
- Büromaterialien und Portokosten meines Büros im Landtag. Miete fällt hier nicht an.
- Büroausstattung und Büromaterial in meiner Landsberger Privatwohnung.
- Informationsveranstaltungen über meine parlamentarische Arbeit (Druckkosten, Raumieten, Anzeigen u.a.)
- Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe, u.ä.
- mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Bahn innerhalb Bayerns und ÖPNV in München) und Hotelkosten. Darunter fallen auch Taxifahrten oder Mietwägen, die ich in Anspruch nehmen muss, wenn das Angebot im ÖPNV an seine Grenzen stößt.
Wenn mich Lobbyvertreter um ein persönliches Gespräch oder Mittagessen bitten, übernehme ich die Rechnung und lade den*die Vertreter*in aus Mitteln der Kostenpauschale ein.
Mandatsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“ (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Anpassung der Kostenpauschale:
Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Bayern. Die Vorschriften für die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der Kostenpauschale bestehen analog zu den Vorgaben bezüglich der Entschädigung.
Folglich wurden sie 2022 auch im gleichen Gesetz- und Verordnungsblatt, Ausgabe 9/2023 vom 24. April 2023 auf Seite 200 veröffentlicht, wie die Anpassung der Entschädigung. Der bayerische Verbraucherpreisindex stieg von Juli 2021 bis Juli 2022 um 6,9 %. Somit beträgt die Kostenpauschale ab dem 01.07.2023 3.984 Euro; bis dahin 3.726 Euro.
Zum Vergleich:
2022:Der bayerische Verbraucherpreisindex stieg von Juli 2020 bis Juli 2021 um 3,8 %. Somit beträgt die Kostenpauschale ab dem 01.07.2022 3.726 Euro; bis dahin 3.589 Euro.
2021: Der bayerische Verbraucherpreisindex blieb von Juli 2019 bis Juli 2020 konstant. Somit blieb auch die Kostenpauschale seit dem 01.07.2021 bei konstant 3.589 Euro.
2020: Der bayerische Verbraucherpreisindex stieg von Juli 2017 bis Juli 2018 um 1,7 %. Somit beträgt die Kostenpauschale seit dem 01.07.2020 3.589 Euro; bis dahin 3.529 Euro.
2019: Der bayerische Verbraucherpreisindex stieg von Juli 2017 bis Juli 2018 um 2,2 %. Somit beträgt die Kostenpauschale seit dem 01.07.2019 3.529 Euro; bis dahin 3.453 Euro.
2018: Der bayerische Verbraucherpreisindex stieg von Juli 2016 bis Juli 2017 um 1,6 %. Somit beträgt die Kostenpauschale seit dem 01.07.2018 3.453 Euro; bis dahin 3.398 Euro.
2017: Der bayerische Verbraucherpreisindex stieg von Juli 2015 bis Juli 2016 um 0,6 %. Somit beträgt die Kostenpauschale seit dem 01.07.2017 3.398 Euro; bis dahin 3.377 Euro.
2016: Der bayerische Verbraucherpreisindex stieg von Juli 2014 bis Juli 2015 um 0,3 %. Somit beträgt die Kostenpauschale seit dem 01.07.2016 3.377 Euro; bis dahin 3.366 Euro.
2015: Der bayerische Verbraucherpreisindex stieg von Juli 2013 bis Juli 2014 um 0,7 %. Somit betrug die Kostenpauschale seit dem 01.07.2015 3.366 Euro; bis dahin 3.342 Euro.
2014: Der bayerische Verbraucherpreisindex stieg von Juli 2012 bis Juli 2013 um 1,8 %. Somit betrug die Kostenpauschale seit dem 01.07.2014 3.342 Euro; bis dahin 3.282 Euro.
Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale jedoch wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 € und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 € abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 €, maximal aber 100 € pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung (siehe dazu Artikel 7 BayAbgG).
Zulage als Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion
Als Funktionszulage erhalte ich, gemäß Art. 6 (3) Bayerisches Fraktionsgesetz, für die mir zusätzlich entstehenden Kosten und Aufwendungen im Rahmen meines Amts als Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Bayerischen Landtag anfänglich 1063 Euro im Monat aus den „Zuschüssen zur Deckung des allgemeinen Bedarfs“, die allen Landtagsfraktionen vom Freistaat gegen Rechnungslegung (Art.3 BayFraktG) zur Verfügung gestellt werden. Dieser natürlich voll einkommensteuerpflichtige Betrag wird entsprechend den Regelungen zur Entschädigung (s.o.) jährlich angepasst. Die Zulage betrug seit dem 01.07.2020 1.125,40 Euro pro Monat und damit 13% der monatlichen Entschädigung. Mit einstimmigen Fraktionsbeschluss vom 17.03.2021 wurde die Zulage ab dem 01.05.2021 angepasst und beträgt seitdem 11% der Entschädigung, also aktuell 1013,65 Euro pro Monat.
Altersentschädigung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags
Die Altersentschädigung ist vor allem an zwei Faktoren gebunden: Zum einen an eine Altersgrenze, ab der der*die ehemalige MdL Altersbezüge erhält und zum anderen an die Jahre, die er oder sie dem Bayerischen Landtag angehört hat.
Die diesbezüglichen Leistungen werden hauptsächlich im 2. Abschnitt des BayAbgG „Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag“ geregelt: Art. 12 regelt, dass eine Altersentschädigung ausgezahlt wird, sobald der*die ehemalige Abgeordnete das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zumindest zehn Jahre angehört hat (Satz 1). Für ehemalige MdLs, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, gilt die Altersgrenze bereits ab der Vollendung des 65. Lebensjahres. Bis zum Geburtsjahr 1964 wird diese Grenze schrittweise auf die allgemein gültige Grenze des vollendeten 67. Lebensjahrs angehoben (Satz 2). Bei Unterbrechungen der Landtagszugehörigkeit sind die jeweiligen Perioden zusammen zu rechnen. „Mit jedem über das zehnte Jahr hinausgehenden Jahr bis zum 20. Jahr der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein halbes Lebensjahr früher.“ (Satz 3). Für einen nach 1964 geborenen Abgeordneten wie mich also frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Jahre, die das ehemalige Mitglied des Bayerischen Landtags im Deutschen Bundestag, im Europaparlament oder in einem anderen Landesparlament mandatiert war, können auf Antrag angerechnet werden (Artikel 14 BayAbgG).
Die Höhe der Altersentschädigung regelt Art. 13 BayAbG. Dort wird die Höhe der Altersentschädigung auf 33,5% der Mandatsentschädigung, also zur Zeit ca. ein Drittel der oben angeführten 9.215 Euro, festgesetzt. Auch hier steigt der Anteil jedoch mit jedem weiteren Jahr, in welchem der*die Abgeordnete ein Landtagsmandat ausgeübt hat. Bis zum 20. Jahr des Mandats, also vier vollen Wahlperioden, steigt der Anteil um weitere 3,825 Prozentpunkte pro Jahr an; beträgt also folglich nach 20 Jahren Mitgliedschaft 71,75 % der Mandatsentschädigung.
Die Höhe der Altersentschädigung reicht also nach heutigem Stand (2023) je nach Dauer der Mitgliedschaft von 3.087 bis 6.612 Euro und setzt je nach Alter und Dauer der Zugehörigkeit mit Vollendung des 60. bis 67. Lebensjahrs ein.
In meinem Fall müsste ich dem Bayerischen Landtag also noch die aktuelle und eine weitere volle Wahlperiode angehören, um ab Vollendung meines 62. Lebensjahrs den Höchstsatz der Altersentschädigung zu erhalten. Den Mindestsatz habe ich bereits mit Vollendung der letzten Wahlperiode erreicht, allerdings kann ich diesen erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres in Anspruch nehmen.
Weitere Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag
Das BayAbgG zählt hier noch einige weitere Leistungen auf. Ich erlaube mir lediglich auf die Punkte einzugehen, die für mich relevant sind oder werden könnten:
Übergangsgeld
Dies wird monatlich nach Art. 11 BayAbgG in Höhe der jeweils gültigen Entschädigung nach Art. 5 BayAbgG, also momentan 9.215 Euro, ausgezahlt, sofern ein MdL zumindest ein Jahr dem Gremium angehört hat. Es wird für jedes Jahr (wird bei mehr als einem halben Jahr aufgerundet) der Mitgliedschaft einen Monat lang, maximal jedoch 18 Monate lang, geleistet. Ab dem zweiten Monat werden nach dem Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag nahezu alle Arten von Erwerbseinkommen (außer einkommenssteuerfreie Aufwandsentschädigungen) und Versorgungsbezüge angerechnet. Sollte das Mitglied binnen der Zeit, in der das Übergangsgeld ausgezahlt wird, wieder in den Bayerischen Landtag einziehen, ruhen diese Bezüge. Ggf. sind auch entsprechende Rückerstattungen zu leisten, falls das Übergangsgeld in einer Summe ausbezahlt wurde.
Folglich wäre ich zum jetzigen Zeitpunkt (Juli 2023) fünfzehn Monate lang übergangsgeldberechtigt.
Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat
Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir im Jahr 2023 ein Jahresbudget von 145.615,50 Euro zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber Brutto) bezahlt werden.
Bis Ende 2013 erhielt ich das damals gültige Budget von 7330 Euro monatlich als Vorauszahlung, die jedoch nur gegen entsprechenden Nachweis der Arbeitsleistungen verwendet werden durfte. Etwaige nicht genutzte Mittel aus diesem Budget musste ich natürlich an den Freistaat zurückzahlen. Diese betrugen im Jahr 2013 1.156,68 Euro.
Ab Januar 2014 übernahm die Landtagsverwaltung entsprechend der Gesetzesänderung vom 22.05.2013 die komplette Verwaltung dieses Budgets. Ich bleibe Arbeitgeber meiner Mitarbeiter*innen, das Landtagsamt übernimmt gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 4 BayAbgG eigenständig die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter*innen sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge.
Der Betrag wird laut Art. 8 Abs. 1 BayAbgG im Haushaltsgesetz geregelt und betrug real bei Einführung im Jahr 2014 insgesamt 92.807,00 Euro.
Die im Art. 8 Abs. 1 Satz 8 BayAbgG genannten Richtlinien des Landtagspräsidiums sind hier zu finden.
Ab 2015 im Doppelhaushalt 2015/2016, dort im Einzelplan 01 Titel 411 03-6:
„Die Erstattungshöchstbeträge orientieren sich an der Beschäftigung einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 6 TV-L sowie einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 TV-L, jeweils letzte Entwicklungsstufe, einschließlich Jahressonderzahlung. Die Beträge enthalten die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung) sowie den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung und werden der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (Tarifabschlüsse zum TV-L) und Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch das Landtagsamt angepasst.“ (auf Seite 9 der oben verlinkten pdf-Datei)
Für die Jahre 2012 bis 2014 im Doppelhaushalt 2013/2014, dort im Einzelplan 01 Titel 411 03-6: „Die Erstattungshöchstbeträge orientieren sich an der Beschäftigung einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 6 TV-L (Rechtsstand 1. Januar 2012: 3.426 €) sowie einer Teilzeitkraft mit zwei Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 TV-L (Rechtsstand 1. Januar 2012: 3.904 €).“ (auf Seite 7 der verlinkten pdf-Datei)
Zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit wurden die genannten Beträge ausgegeben für:
- meine Mitarbeiter*innen. Ich beschäftigte in meinem Team im Angestelltenverhältnis drei Personen zwischen 9,5 und 38 Wochenstunden (Stand: ab 01.01.2013). Ab dem 01.01.2016 drei Personen zwischen 9,5 und 35 Wochenstunden und ab dem 01.09.2016 vier Personen zwischen 7,7 und 35 Wochenstunden.
- Dienst- und Werksverträge z.B. für Recherchearbeiten, juristische Zuarbeiten, Öffentlichkeitsarbeit.
- Praktikant*innen (max. eine Person zeitgleich)
- Lohnbuchhaltung (bis Ende 2013)
- Berufsgenossenschaft
Zu keinem Zeitpunkt hatte oder habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.
Die teilweise bereits weiter oben genannten Beträge in der Übersicht:
2012: Jahresbudget 87.960,00 Euro; 15.789,92 Euro nicht ausgeschöpft.
2013: Jahresbudget 90.288,00 Euro; 1.156,68 Euro nicht ausgeschöpft.
2014: Jahresbudget 92.807,00 Euro; 3.780,16 Euro nicht ausgeschöpft.
2015: Jahresbudget 118.558,23 Euro. 11.393,31 Euro nicht ausgeschöpft.
2016: Jahresbudget 121.494,22 Euro; 863,25 Euro nicht ausgeschöpft.
2017: Jahresbudget 124.568,09 Euro; 465,94 Euro nicht ausgeschöpft.
2018: Jahresbudget 126.546,10 Euro; 3.711,09 Euro nicht ausgeschöpft.
2019: Jahresbudget 133.983,30 Euro; 20.030,67 Euro nicht ausgeschöpft.
2020: Jahresbudget 138.314,17 Euro.
2021: Jahresbudget 141.129,54 Euro.
2022: Jahresbudget 143.253,07 Euro.
2023: Jahresbudget 145.615,50 Euro.
Das Jahresbudget wird der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (Tarifabschlüsse zum TV-L) sowie den Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch das Landtagsamt angepasst (siehe Richtlinien des Landtagspräsidiums, unter 2(1)). Die deutliche Erhöhung für das Jahr 2015 entstand durch die oben benannte Änderung im Haushaltsgesetz.
Nach Möglichkeit zahle ich meinen Mitarbeiter*innen Ende des Jahres Weihnachtsgeld. Dies ist seitens der Landtagsverwaltung auf maximal einen zusätzlichen Bruttomonatslohn pro Mitarbeiter*in und Jahr beschränkt.
IuK-Ausstattung
Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Scanner auch Reparaturen und Installationen von Internetleitungen) nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jeder*m Abgeordneten bis zu 12.500 Euro (seit der aktuellen Wahlperiode 15.000 Euro) pro Wahlperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 2.500 (aktuell 3.000) Euro entsprechen, wobei ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.
Die Anschaffungen werden zu meinem Eigentum, jedoch müsste ich bei Veräußerung dem Landtagsamt binnen drei (seit 08.04.2014, vorher vier) Jahren den entsprechenden Zeitwert (reduziert sich um 25% pro Jahr) oder den ggf. höheren Verkaufserlös erstatten.
Für die Informations- und Kommunikationsausstattung meines Münchner Landtagsbüros (drei Arbeitsplätze), meines Regionalbüros in Weilheim (ein Arbeitsplatz) und meines eigenen Arbeitsplatzes in meiner Münchner Wohnung habe ich diesen Betrag in der vorletzten Wahlperiode zum 15.02.2013 ausgeschöpft. Weitere Kosten wurden seit dem bis zum Ende der Wahlperiode im Oktober 2013 von der oben genannten Kostenpauschale beglichen.
In der vergangenen Wahlperiode ab Oktober 2013 habe ich das IuK-Budget ab Mitte 2017 ausgeschöpft und beglich bis zum Ende der Wahlperiode diesbezügliche Ausgaben aus meiner Kostenpauschale. So verhält es sich auch in der aktuellen Wahlperiode ab Anfang 2023.
Weiterhin haben alle Abgeordnete des Bayerischen Landtags nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern“ und erhalten gemäß Art. 6 (3) BayAbgG eine „MVG-LandtagsCard“, die zur freien Nutzung des Münchner Verkehrsverbunds berechtigt.
Die folgenden Daten werden von mir aktualisiert, sobald mir mein jeweiliger jährlicher Steuerbescheid zugegangen ist:
Weitere Einnahmen aus politischen Mandaten
Für meine Stadtratsarbeit in Landsberg erhielt ich eine Pauschale von 220 Euro pro Monat. Laut der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ (Hauptsatzung) der Stadt Landsberg §3.2 b kamen noch 50 Euro pro Ausschusssitzung hinzu.
Im Jahr 2014 beliefen sich diese Einnahmen auf 2.790,00 Euro, steuerfrei bis zu einem Jahresbetrag von 2.400,00 Euro (ab 01.01.2013 2.400,00 Euro; vorher: 2.100,00 Euro) nach § 3 Nr. 12 und 26 EStG. Damit waren 390,00 Euro einkommensteuerpflichtig.
Aktuell (2023) liegt die Grenze der Steuerfreiheit gemäß des aktualisierten EStG bei 3.000 Euro jährlich.
Entsprechende Daten der Vor- und Folgejahre:
Einnahmen 2020: 2.740,00 Euro.
Einnahmen 2019: 2.640,00 Euro.
Einnahmen 2018: 2.640,00 Euro.
Einnahmen 2017: 2.640,00 Euro.
Einnahmen 2016: 2.640,00 Euro.
Einnahmen 2015: 2.640,00 Euro.
Einnahmen 2013: 2.840,00 Euro.
Einnahmen 2012: 2.990,00 Euro.
Zum 30.04.2023 habe ich nach 21 Jahren mein Mandat als Stadtrat meiner Geburtsstadt Landsberg am Lech niedergelegt. Die zunehmenden terminlichen Belastungen als Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bayerischen Landtag und als Spitzenkandidat meiner Partei für die Landtagswahlen im Oktober 2023 ließen leider nicht mehr genügend Freiraum, um mein Mandat als ehrenamtlicher Stadtrat noch in dem Maße zu erfüllen, wie ich es für mein eigenes Verständnis als vertretbar erachte. In den letzten Jahren hatte meine direkte Verbindung von Stadtratsmandat und Landtagsmandat der Arbeit des gesamten Stadtratsrats sicherlich positiv genützt. Ich bedaure es gerade vor diesem Hintergrund sehr, dass es mir aus terminlichen Gründen nicht mehr möglich war, mein Stadtratsmandat fortzuführen.
Hinzu kam das Sitzungsgeld für meine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats der Stadtwerke Landsberg KU (bis zum Ende der Wahlperiode im April 2014 und dann wieder seit Mai 2020 bis zu einem Ausscheiden aus dem Stadtrat). Es beträgt 50,00 Euro pro Sitzung. 2013 sind mir so für vier Sitzungen 200,00 Euro an Einnahmen entstanden, die nicht einkommensteuerpflichtig waren. 2012 für sechs Sitzungen insgesamt 300,00 Euro. 2020 beliefen sich die Einkünfte auf insgesamt 100,00 Euro.
Seit 2014 bis zu meinem Ausscheiden aus dem Stadtrat vertrat ich meine Fraktion als Mitglied im Beirat der Sparkasse Landsberg-Dießen. Daraus entstanden mir beispielsweise im Jahr 2014 Einnahmen in Höhe von insgesamt 100,00 Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 hatte ich dadurch ebenfalls Einnahmen in Höhe von insgesamt 100,00 Euro.
Beirat für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Zu Beginn der aktuellen 18. Wahlperiode des Bayerischen Landtags hat mich meine Fraktion zudem als Mitglied in den Beirat für sparkassenpolitische Grundsatzfragen entsendet. Am 19.12.2018 hatte ich meine erste diesbezügliche Sitzung und war ab dann auch ordentliches Mitglied dieses Gremiums. Für jede der jährlich drei ordentlichen Sitzungen erhalte ich ein Sitzungsgeld von 400,00 Euro. Zudem 2.500,00 Euro jährlich als Aufwandsentschädigung. Der Beirat unterstützt den Sparkassenverband Bayern bei der Vertiefung des Dialogs mit der Politik in sparkassenpolitischen Grundsatzfragen.
Dadurch entstandenen mir im Jahr 2019 Einnahmen von insgesamt 4.308,33 Euro.
2020 waren es 3.300,00 Euro.
BR-Rundfunkrat
Schließlich vertrat ich meine Partei von Dezember 2008 bis November 2013 im Rundfunkrat des BR und in diversen damit zusammenhängenden Projektgruppen und Ausschüssen. Dies waren die ständigen Ausschüsse für Grundsatzfragen und Geschäftsordnung sowie der Fernsehausschuss. Außerdem war ich in der Projektgruppe „Multimedia und Jugend“ aktiv.
Für meine mit dem Rundfunkrat zusammenhängenden Tätigkeiten erhielt ich wie jedes Mitglied eine monatliche Grundpauschale in Höhe von 700 Euro und ein Sitzungsgeld von je 100 Euro pro Sitzung (Bayerisches Rundfunkgesetz Art.7, Abs. 6 und daraus folgend §9 der Geschäftsordnung des Rundfunkrates). Je nach Sitzungsfrequenz erhielt ich so vom Gremienbüro des BR monatlich ca. 880 Euro.
2013 kam ich so zu Einnahmen über 8.700,00 Euro, wovon 6.300,00 Euro einkommensteuerpflichtig waren.
2012: Gesamteinnahmen in Höhe von 8.720,00 Euro; 6.620,00 Euro unterlagen der Einkommenssteuerpflicht.
Nebentätigkeiten
Meine freiberuflichen Tätigkeiten als Kommunikationsdesigner habe ich mit meiner Wahl in den Bayerischen Landtag 2008 schrittweise zurückgefahren. Seit 2010 ruhen diese ganz. Folglich habe ich hieraus seit 2010 keinerlei Einnahmen mehr generiert.
Zudem betreibe ich eine ganz kleine Nebenerwerbslandwirtschaft in Form einer Streuobstwiese.
Abgaben/Spenden an meine Partei
2019: 17.404,80 Euro
2018: 16.186,00 Euro
2017: 14.325,00 Euro
2016: 13.959,00 Euro
2015: 14.621,00 Euro
2014: 15.348,00 Euro
2013: 13.296,19 Euro
2012: 13.713,00 Euro