Wo kann ich für das Volksbegehren unterschreiben?

Die Unterschriftensammlung ist abgeschlossen. Vielen Dank an alle 48.225 Bürgerinnen und Bürger, die unser gemeinsames Anliegen mit ihren gültigen Unterschriften unterstützt haben!

In einem ersten Schritt mussten wir 25.000 Unterschriften von bayerischen Bürger*innen und Bürgern sammeln. Die entsprechenden Unterschriftenlisten lagen bei zahlreichen Infoständen und Aktionen der Bündnispartner Bündnis 90/Die Grünen, ÖDP und AbL in ganz Bayern aus. Man konnte sich aber auch einfach selber diese Unterschriftenliste ausdrucken, selbst unterschreiben und im Freundes- und Bekanntenkreis für weitere Unterstützung werben. Leider waren wir hierbei jedoch an die strengen landesrechtliche Vorgaben gebunden, weshalb wir diese Infos zusammengetragen haben. Wir waren vom Landesgesetzgeber her dazu verpflichtet, diese Vorschriften peinlichst genau einzuhalten, da wir nicht das Risiko eingehen wollten, dass Unterschriften als ungültig erklärt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Wie kann ich für das Volksbegehren werben?

Die Unterschriftensammlung ist abgeschlossen. Vielen Dank an alle 48.225 Bürgerinnen und Bürger, die unser gemeinsames Anliegen mit ihren gültigen Unterschriften unterstützt haben!

Folgender Text dient folglich lediglich zu Dokumentationszwecken!

Wir freuen uns natürlich sehr, wenn Sie neben Ihrer eigenen Unterschrift auch andere Menschen in Bayern für unser Volksbegehren gewinnen wollen. Um Sie dabei zu unterstützen habe ich folgende Materialien vorbereitet:

 

Zudem bietet unser Landesverband die kostenlose Verschickung von Kampagnenplakaten, -störern und –flyern in der gewünschten Stückzahl an. Schreiben Sie einfach eine kurze E-Mail an die Öffentlichkeitsreferentin unseres Landesverbands. Sie wird Ihnen die gewünschte Stückzahl gerne zusenden.

Ebenso bietet unser Landesverband ein Spendentool an, mit Sie das Volksbegehren auch finanziell unterstützen können. Ihre Spende erfolgt zweckgebunden und wird allein zur Unterstützung des Volksbegehrens verwendet. Unser Landesverband lässt Ihnen anschließend rechtzeitig für Ihre Steuererklärung eine Spendenquittung zukommen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Können wir noch genug Wohnungen bauen, wenn der Flächenverbrauch begrenzt wird?

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Die Begrenzung lässt für den Wohnungsbau noch viel Luft nach oben. Beispielhaft durchgerechnet: In Ballungsräumen werden pro Hektar rund 130 Wohnungen gebaut. Wenn nur die Hälfte (2,5 ha) der 5 ha/Tag für den Bau neuer Wohnflächen verwenden, können wir zukünftig jährlich fast 120.000 Wohnungen bauen. Zum Vergleich: 2016 wurden in Bayern rund 54.000 Wohnungen gebaut. Die Ausnutzung von Leerständen und innerörtlichen Brachflächen, die Umwidmung von freien Gewerbeflächen oder Gebäudeaufstockungen sind in dieser Rechnung noch gar nicht berücksichtigt.

Was ist das Problem am Flächenverbrauch?

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Er ist ein Problem für die Umwelt: weniger natürliche Flächen bedeutet weniger Lebensräume für- Tiere und Pflanzen. Schon heute gibt es einen dramatischen Schwund vor allem bei Insekten und Vögeln. Versiegelte Flächen für zu mehr Überschwemmungen. Während in Wiesen und Wäldern das Regenwasser versickert und erst nach und nach in die Bäche und Flüsse fließt, wird es auf Beton und Asphalt sofort in die Gewässer. Bei starken Regenfällen können die Bäche und Flüsse die Wassermengen nicht mehr aufnehmen – es kommt zu Überschwemmungen. Der Flächenverbrauch ist ein Problem für die Landwirtschaft. Neue Gewerbegebiete oder Straßen gehen stets zu Lasten von Acker- und Weidefläche. Weil die meisten neuen Gewerbegebiete und Einkaufszentren fernab der Ortszentren entstehen, machen dort immer mehr Geschäfte dicht. Bäcker, Metzger, Lebensmittel- und Bekleidungsläden verschwinden und die Ortszentren veröden. Menschen, die über kein Auto verfügen, werden von der Versorgung abgeschnitten. Und vor allem ändert sich das Landschaftsbild: Es dominieren Gewerbegebiete, Einkaufszentren und Logistikhallen – nicht mehr über Jahrhunderte gewachsene Städte und Dörfer und Kulturlandschaft.

Wie hoch ist der Flächenverbrauch in Bayern eigentlich?

In Bayern wurden in den letzten Jahren im Schnitt 13,1 Hektar Fläche täglich zugebaut. Das entspricht mehr als 18 Fußballfeldern. Auf das ganze Jahr gerechnet sind es 4781 Hektar, in etwa eine Fläche von der Größe des Ammersees. Seit 2000 wurde eine Fläche so groß wie die Städte München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Fürth zusammen von der Betonflut überspült.

Ist das Gesetz ein Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht?

Die Höchstgrenze für den Flächenverbrauch ist eine verbindliche Regel, die für ganz Bayern und selbstverständlich auch für die Kommunen gilt – wie alle anderen Gesetze im Landes- und Bundesrecht, etwa das Bau und Haushaltsrecht. Der Charakter Bayerns und seine vielfältige Natur lassen sich nur durch verbindliche Regeln schützen, die für alle gelten. Den Kommunen bleibt aber noch genügend Handlungsspielraum. Wir haben dies auch in einem Rechtsgutachten klären lassen.

Zudem haben wir die Thematik auch in einem Schreiben an den Bayerischen Städtetag behandelt.

Wird mit einer gesetzlichen Begrenzung des Flächenverbrauchs nicht die Entwicklung im ländlichen Raum gebremst?

Nein, es wird nur ein sparsamerer Umgang mit Flächen erforderlich sein. Die 5 Hektar Flächenverbrauch pro Tag, die künftig noch möglich sind, lassen genügend Raum für weitere Entwicklung, für den Bau von Wohnungen oder Gewerbeansiedlungen. Derzeit sind in Bayern mindestens 11.000 Hektar Gewerbeflächen ungenutzt. Dabei handelt es sich nur um die bekannten Zahlen. Da es hierfür keine Meldepflicht gibt, liegt die tatsächliche Zahl wahrscheinlich deutlich höher. Wir haben also keinen Mangel an Gewerbeflächen, sondern einen Überfluss.

Wieso soll überhaupt noch der Verbrauch von Fläche erlaubt sein?

Für den Neubau von Wohnungen und andere Entwicklungsmaßnahmen brauchen wir noch Platz. Allerdings müssen wir wesentlich sparsamer mit unseren Ressourcen umgehen als bisher. Mittel- bis langfristig soll der Verbrauch tatsächlich weiter reduziert werden, etwa durch die Nutzung bereits bebauter, aber brachliegender Flächen.

Was ist nötig, damit dieses Volksbegehren zu einem verbindliches Gesetz wird?

In der ersten Stufe brauchen wir mindestens 25.000 Unterschriften von in Bayern wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Damit reichen wir den Gesetzentwurf als sogenannten Zulassungsantrag beim Bayerischen Innenministerium ein. Das Innenministerium prüft den Antrag und legt dann den Eintragungstermin fest. In diesem 14-tägigen Zeitraum müssen sich zehn Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern in dem für sie zuständigen Rathaus in die ausliegenden Listen eintragen. Das sind knapp eine Million Menschen. Wenn wir bei diesem Schritt erfolgreich sind, muss sich der Landtag mit dem Gesetz befassen. Entweder er nimmt es, dann ist es geltendes Recht; lehnt er es ab, dann kommt es zum Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.

Was ändert sich mit dem Volksbegehren konkret?

Ziel unseres Volksbegehrens war es, den Flächenverbrauch in Bayern um zwei Drittel zu senken. 2015 wurden 13,1 Hektar Fläche am Tag zugebaut, das entspricht im Jahr 4781 Hektar. Nach unserem Gesetz wären noch 5 Hektar am Tag erlaubt oder 1825 Hektar im Jahr.

Wieso soll die Höchstgrenze für den Flächenverbrauch gerade bei 5 Hektar liegen?

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Die Bundesregierung will mit ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie den Flächenverbrauch in Deutschland auf 30 Hektar beschränken. Wir halten das für ein sinnvolles Ziel. Der bayerische Anteil an diesen 30 Hektar beträgt ungefähr 5 Hektar.