20. September 2017

Ist das Gesetz ein Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht?

Die Höchstgrenze für den Flächenverbrauch ist eine verbindliche Regel, die für ganz Bayern und selbstverständlich auch für die Kommunen gilt – wie alle anderen Gesetze im Landes- und Bundesrecht, etwa das Bau und Haushaltsrecht. Der Charakter Bayerns und seine vielfältige Natur lassen sich nur durch verbindliche Regeln schützen, die für alle gelten. Den Kommunen bleibt aber noch genügend Handlungsspielraum. Wir haben dies auch in einem Rechtsgutachten klären lassen.

Zudem haben wir die Thematik auch in einem Schreiben an den Bayerischen Städtetag behandelt.