20. September 2017

Was ändert sich mit dem Volksbegehren konkret?

Ziel unseres Volksbegehrens war es, den Flächenverbrauch in Bayern um zwei Drittel zu senken. 2015 wurden 13,1 Hektar Fläche am Tag zugebaut, das entspricht im Jahr 4781 Hektar. Nach unserem Gesetz wären noch 5 Hektar am Tag erlaubt oder 1825 Hektar im Jahr.