18. Mai 2010

Weitere Förderung der erneuerbaren Energien aus dem Marktanreizprogramm

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für die weitere Förderung der er­neuerbaren Energien aus dem Marktanreizprogramm und für die Aufhebung der derzeit bestehenden Haushaltssperre einzusetzen. In diesem Zusammenhang wird die Staatsregierung aufgefordert, die Initiative des Freistaats Thüringen (Bundesrats-Drucksache 290/10) zu unterstützen und dem Antrag in den Gremien des Bundesrats zuzustimmen.

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21. April 2010

Zukunft der Photovoltaik in Bayern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag im Hinblick auf die aktuell stattfindende Novellierung des EEG über ihre Initiativen auf Bundes- und Landesebene zur weiteren Entwicklung der Photovoltaik in Bayern und über die möglichen Folgen der von der Bundesregierung vorgeschlagenen EEG-Änderungen zu berichten.

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11. Februar 2010

Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 hier: Programm zur Förderung von kleinen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Kap. 07 05 neuer Tit.)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: In Kap. 07 05 wird der neue Tit. „Programm zur Förderung von kleinen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“ eingefügt.
Der Tit. wird mit 10 Mio. Euro ausgestattet.

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Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 hier: Programm zur Umstellung von elektrischen Nachtspeicherheizungen auf moderne Heiztechnik und/oder erneuerbare Energien (Kap. 07 05 neuer Tit.)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: In Kap. 07 05 wird ein neuer Tit. „Programm zur Umstellung von elektrischen Nachtspeicherheizungen auf moderne Heiztechnik und/oder erneuerbare Energien“ eingefügt.
Der Tit. wird mit 5 Mio. Euro ausgestattet.

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27. Januar 2010

EEG-Vergütungssätze für PV-Strom harmonisch anpassen

Die Staatsregierung wird aufgefordert sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass bei der beabsichtigten Novellierung des EEG zur Absenkung der Vergütung von photovoltaisch erzeugtem Strom auf eine kurzfristige, im zweistelligen Prozentbereich angesiedelte Absenkung der Vergütungssätze verzichtet wird.
Stattdessen soll sich die Staatsregierung für eine auf zwölf Monate verteilte Absenkung der Vergütungen einsetzen, um Markverwerfungen zu vermeiden.

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