Verkauf von Grundstücken aus Landesbesitz zur Errichtung und zum Betrieb von Wasserkraftwerken an der Iller
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, keinerlei Grundstücke aus Staatsbesitz zur Errichtung und zum Betrieb von Wasserkraftwerken an der Iller zu verkaufen, zu verpachten oder auf andere Weise den Kraftwerksbetreibern zur Verfügung zu stellen, bevor ein geprüftes und mit den betroffenen Umwelt- und Fischereiverbänden abgestimmtes Renaturierungskonzept der Iller vorliegt.
Begründung:
Im Iller-Mutterbett zwischen Memmingen und Neu-Ulm plant die Münchner Unternehmensberatungsfirma Fontin die Errichtung und den Betrieb mehrerer Flusskraftwerke. Ein erstes dieser Kraftwerke befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. Der überwiegende Teil der für dieses Kraftwerk benötigten Grundstücke befindet sich im Besitz des Freistaates Bayern. In Anbetracht des Renaturierungsbedarfs der Iller aufgrund der Eintiefung, der nicht vorhandenen Durchgängigkeit und der ökologischen Problematik von Wasserkraftwerken insbesondere für die Fisch- und Krebspopulation, würde die Errichtung eines solchen Kraftwerks für viele Jahrzehnte die Renaturierung dieses derzeit durch ein zu enges Flussbett und zu viele Stützwehre geprägten Flussabschnitts einschränken, möglicherweise sogar gänzlich verhindern.
<<<< Der Antrag wurde am 22.02.2011 im Plenum abgelehnt.