3. März 2011

Haushaltsplan 2011/2012; hier: Programm zur Förderung von kleinen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Kap. 07 05 neuer Tit.)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 07 05 wird ein neuer Tit. „Programm zur Förderung von kleinen
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“ eingefügt.
Der Tit. wird für 2011 und 2012 mit jeweils 10 Mio. Euro ausgestattet.

Begründung:
Eine der wesentlichen Ziele Deutschlands zur Erreichung der Klimaziele ist
die Steigerung des Anteils der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromversorgung auf 25 Prozent. Bayern ist davon noch sehr weit entfernt. Gerade im Bereich der kleineren Kraft-Wärme-Kopplung liegt noch ein großes ungenutztes Potenzial. Die für diesen Bereich notwendigen Technologien sind in den letzten Jahren entwickelt worden.
Es mangelt jedoch an der Markteinführung, weil sich die Vergütung für die
Anlagenbetreiber an den Preisen an der Strombörse EEX orientiert. Diese sind jedoch in den letzten Jahren wegen des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Wirtschaftskrise gesunken. Die Mittel sollen für ein zu schaffendes Programm zur Förderung von kleinen KWK-Anlagen im Leistungsbereich zwischen 2 und 50 kW (elektr.) verwendet werden.
<<<< Unser Antrag wurde am 6.4.2011 im Plenum abgelehnt.