27. Januar 2010

EEG-Vergütungssätze für PV-Strom harmonisch anpassen

Unser Dringlichkeitsantrag zum Plenum am 27.01.2010

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass bei der beabsichtigten Novellierung des EEG zur Absenkung der Vergütung von photovoltaisch erzeugtem Strom auf eine kurzfristige, im zweistelligen Prozentbereich angesiedelte Absenkung der Vergütungssätze verzichtet wird.
Stattdessen soll sich die Staatsregierung für eine auf zwölf Monate verteilte Absenkung der Vergütungen einsetzen, um Markverwerfungen zu vermeiden.

Begründung:

Die angekündigte Absenkung der Vergütung für PV-Strom im EEG zum 1.4.10 um 15 % bzw. um 25 % für Freiflächenanlagen auf Ackerböden wird zu erheblichen Marktverwerfungen führen. Die Handwerksbetriebe würden in erhebliche Schwierigkeiten kommen, den bestehenden Auftragsbestand bis Ende März abzuarbeiten. Die Modulpreise würden kurzfristig ansteigen. Ebenso kann nicht sichergestellt werden, dass die Netzbetreiber die neuen Anlagen termingerecht anschließen können.

Für die Planer und Investoren von Freiflächenanlagen ergeben sich aufgrund der längeren Realisierungszeiten ähnliche Probleme. Bereits getätigte Planungen und Investitionsvorbereitungen werden hinfällig, weil der mögliche Projektabschluss vor dem 30.6. nicht mehr garantiert werden kann.

Die bisher vorgesehene Regelung führt zu Lieferschwierigkeiten, extremen Preisschwankungen, Auftragsstornierungen, Fehlinvestitionen, juristischen Auseinandersetzungen und Arbeitsplatzverlusten.

Beispielsweise kann mit einer monatlichen Absenkung um 1,35 % über einen Zeitraum von 12 Monaten ebenfalls eine Reduzierung um 15 % erreicht werden und macht eine kontinuierliche Marktanpassung möglich.

Die Erfahrungen aus der Gesetzgebung in den Bereichen Biokraftstoffen und Biogas zeigen deutlich, dass massive und kurzfristige Eingriffe in den Ordnungsrahmen oft wirtschaftlich katastrophale Folgen haben.

<<<< Der Antrag wurde im Plenum am 27.01.2010 an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Im Plenum am 14.04.2010 wurde er mit den Stimmen der Regierungsfraktionen, bei Enthaltung der SPD, abgelehnt.
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