Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 hier: Programm zur Förderung von kleinen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Kap. 07 05 neuer Tit.)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: In Kap. 07 05 wird der neue Tit. „Programm zur Förderung von kleinen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“ eingefügt.
Der Tit. wird mit 10 Mio. Euro ausgestattet.
Begründung:
Eines der wesentlichen Ziele Deutschlands zur Erreichung der Klimaziele ist die Steigerung des Anteils der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromversorgung auf 25 Prozent. Bayern ist davon noch sehr weit entfernt. Gerade im Bereich der kleineren Kraft-Wärme-Kopplung liegt noch ein großes ungenutztes Potenzial. Die für diesen Bereich notwendigen Technologien sind in den letzten Jahren entwickelt worden.
Es mangelt jedoch an der Markteinführung, um entsprechende Kostendegressionen – vergleichbar mit denen im Bereich der erneuerbaren Energien – zu bewirken. Die Mittel sollen für ein zu schaffendes Programm zur Förderung von kleinen KWK-Anlagen im Leistungsbereich zwischen 2 und 50 kW (elektr.) verwendet werden.
<<<< Der Antrag wurde im Plenum am 23.03.2010 abgelehnt.