18. Mai 2010

Weitere Förderung der erneuerbaren Energien aus dem Marktanreizprogramm

Unser Dringlichkeitsantrag zum Plenum am 19.5.2010

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für die weitere Förderung der er­neuerbaren Energien aus dem Marktanreizprogramm und für die Aufhebung der derzeit bestehenden Haushaltssperre einzusetzen. In diesem Zusammenhang wird die Staatsregierung aufgefordert, die Initiative des Freistaats Thüringen (Bundesrats-Drucksache 290/10) zu unterstützen und dem Antrag in den Gremien des Bundesrats zuzustimmen.

Begründung:

Das Marktanreizprogramm ist eine Erfolgsgeschichte. Allein im vergangenen Jahr wurden mehr als 250.000 Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Biomasseheizkessel und Wärmepumpen vergeben. Jeder Euro Zuschuss hat durchschnittlich die siebenfache Investitionssumme ausgelöst.

Das Marktanreizprogramm hat sich in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise als stabiler Investitionsmotor für die erneuerbaren Energien im Wärmemarkt bewährt und ist eine wichtige Stütze mittelständischer Unternehmen, insbesondere des Handwerks.

Der faktische Förderstopp durch die aktuelle Haushaltssperre wirkt sich auf diese Un­ternehmen äußerst negativ aus. Gerade nach der beschlossenen Kürzung der Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen ist dies ein weiterer Schlag gegen die mittelständischen Betriebe. Arbeitsplatzverluste und die Existenz von Handwerksbetrieben werden u.E. fahrlässig in Kauf genommen.

Aus Gründen des Klimaschutzes und der Stabilisierung der Branche der erneuerbaren Energien ist eine Fortführung des Marktanreizprogramms und eine Aufhebung der aktuellen Haushaltssperre unbedingt erforderlich.

<<<< Der Antrag wurde im Plenum am 19.05.2010 und erneut am 13.07.2010 angenommen.

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