8. März 2023

Wasserkraft in Bayern: Energiegewinnung, Hochwasserschutz und Naturschutz aus einem Guss


Bayern steht derzeit vor einer geradezu historischen Chance: Nach den Privatisierungen der Wasserkraftwerke an Isar, Lech, Donau und Main in den 1990er Jahren wollen die Grünen diese jetzt wieder in Bürgerhand legen. Mit der Rückführung der Wasserkraftwerke in die öffentliche Hand sorgen wir für ein energiesicheres Bayern.

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8. Juni 2016

Unser Dringlichkeitsantrag: Weg frei machen für Bürgerenergie

Der Landtag stellt fest, dass der von der Bundesregierung am 08. Juni 2016 veröffentlichte Kabinettsbeschluss des “Erneuerbare-Energien-Gesetzes” (EEG 2016) nicht geeignet ist, die Energiewende in Deutschland und Bayern zum Erfolg zu führen. Die geplanten Verschlechterungen der Förderbedingungen machen eine von den Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiewende unmöglich. Gleichzeitig kann nicht mehr sichergestellt werden, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen Landesteilen erfolgt. Beides schadet letztlich der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende.

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11. November 2015

Kraft-Wärme-Kopplung als stabilen Pfeiler der Energiewende gestalten

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen und insbesondere im Bundesrat dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
─ die Zielsetzung festgeschrieben wird, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 25 Prozent der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen erfolgen soll, 

─ dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes die Zusatzförderung für gasbetriebene KWK-Bestandsanlagen auf 2 Cent/kWh erhöht wird, 

─ dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes der Bonus für die Umstellung von Kohle auf Gas auf 1 Cent/kWh erhöht wird. 


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8. Juli 2015

Schmutzigen Deal für dreckige Kohlekraft rückgängig machen

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag ist enttäuscht über die Beschlüsse der Parteivorsitzenden der Großen Koalition vom 1.Juli 2015, weil sie nicht geeignet sind, den Klimaschutz in Deutschland voranzubringen.
Insbesondere die Beschlüsse zum CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors und zur Kraft-Wärme- Kopplung sind schädlich und nicht geeignet ein positives Signal für die internationalen Klimaverhandlungen und die Konferenz in Paris zu geben.
Die schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken im Umfang von 2,7 GW – zeitlich gestreckt in der Konsequenz bis zum Jahr 2024 – und die weiteren vorgesehenen Maßnahmen werden nicht die angestrebte Reduzierung der CO2-Emissionen um 22 Mio. Tonnen erbringen. Die Überführung in die Kraftwerksreserve ist überflüssig und erhöht unnötig die Kosten für die Stromverbraucher – zum Nutzen von Betreibern alter, ineffizienter Dreckschleudern.

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25. Juni 2014

Biolandbau in Bayern stärken!

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Biolandbau in Bayern substanziell zu stärken und deutliche Anreize für eine Umstellung zu geben.
Dazu sind insbesondere
─ die Förderprogramme so auszugestalten, dass ausreichend An- reize für Beibehaltung und Umstellung für den ökologischen Landbau entstehen; 

─ den ökologischen Anbau bei Vermarktung und Organisation zu unterstützen; 

─ in staatlichen Institutionen verstärkt auf heimische Biolebensmittel zurückzugreifen; 

─ die Beratung entsprechend auszuweiten und bei Rückumstellern auf die Ursachen einzugehen.

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4. Juni 2014

Debatte über den Netzausbau versachlichen – Energiewende und Versorgungssicherheit nicht durch populistische Energiepolitik gefährden

Der Umbau unserer Energieversorgung zu 100 Prozent Erneuerbare Energien im Sinne des Klimaschutzes und der Ausstieg aus der Atomkraft ist vorrangiges Ziel. Die hohe Qualität der Versorgungssicherheit bei Strom ist eine wichtige Grundlage für die Lebensqualität der Menschen und für das erfolgreiche Wirken der bayerischen Wirtschaft. Dies darf nicht durch eine populistische Energiepolitik gefährdet werden.
Das System der Überprüfung der Stromnetzausbauplanung durch regelmäßige Netzentwicklungspläne und deren turnusmäßige Verankerung im Bundesbedarfsplangesetz ist sinnvoll und soll weitergeführt werden.

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3. April 2014

Nach dem Energiegipfel: Die Interessen bayerischer Bürgerinnen und Bürger vertreten

Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag stellt fest, dass der „Energiegipfel“
 der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung vom 1. April 2014 zu einigen Verbesserungen gegenüber den bisherigen Referentenentwürfen des Bundeswirtschaftsministers geführt hat.
Gleichwohl stellt der Landtag fest, dass einige der geplanten Einschränkungen die Energiewende in unnötiger und schädlicher Form behindern würden
 und insbesondere in Bayern zu negativen Effekten
führen würden.

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