Keine Einführung der Sonnensteuer im EEG
Unser Dringlichkeitsantrag vom 14.05.2014
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen, insbesondere bei den Beratungen im Bundesrat, nachdrücklich gegen Pläne zur Belastung der Eigenstromerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien mit der EEG-Umlage einzusetzen.
Begründung:
Im Zuge der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist geplant, zukünftig auch den Eigenstromverbrauch für Strom auf Basis von erneuerbaren Energien mit der EEG-Umlage zu belasten.
Ziel des EEG ist die Förderung der erneuerbaren Energien. Die dabei anfallenden zusätzlichen Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden umgelegt. Die Hauptbelastungen tragen dabei nach der derzeitigen Regelung Privatkunden und kleinere und mittlere Gewerbebetriebe. Stromgroßverbraucher werden auf Grund der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) mit einem Betrag von derzeit jährlich mehr als fünf Milliarden Euro subventioniert.
Die Eigenstromerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien ist ein sinnvoller Schritt um die Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien aus dem Wirkungsbereich des EEG zu entlassen und senkt damit die über die EEG-Umlage zu wälzenden Kosten. Die geplante Belastung dieser Stromeigenerzeugung ist daher u.E. kontraproduktiv und gegen die Zielsetzung des EEG gerichtet.
Es ist auch rechtsystematisch unlogisch. Mit einer vergleichbaren Argumentation könnte man Stromeffizienzmaßnahmen belasten, da sie ebenfalls dazu führen, dass die EEG-Kosten auf eine geringere Strommenge umgelegt werden. Eine Anwendung dieses Prinzips auf andere Bereiche macht u.E. den Unsinn dieses Vorhabens noch deutlicher: die Nutzung des Fahrrads führt zur Erhöhung der Kosten für die anderen Teilnehmer des öffentlichen Nahverkehrs, die Nutzung des Niederschlagwassers im eigenen Garten führt zur Erhöhung der Kosten für die anderen Nutzer des Kanalsystems.
Es gibt daher auch erhebliche rechtliche Zweifel an diesem Teil der geplanten EEG-Novellierung. Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat daher bereits juristische Schritte angekündigt, für den Fall, dass diese Regelung tatsächlich umgesetzt werden würde.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 15.07.2014 leider durch die Stimmen der CSU und der SPD abgelehnt.