4. Juni 2014

Debatte über den Netzausbau versachlichen – Energiewende und Versorgungssicherheit nicht durch populistische Energiepolitik gefährden

Unser Dringlichkeitsantrag vom 04.06.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest:

Der Umbau unserer Energieversorgung zu 100 Prozent Erneuerbare Energien im Sinne des Klimaschutzes und der Ausstieg aus der Atomkraft ist vorrangiges Ziel. Die hohe Qualität der Versorgungssicherheit bei Strom ist eine wichtige Grundlage für die Lebensqualität der Menschen und für das erfolgreiche Wirken der bayerischen Wirtschaft. Dies darf nicht durch eine populistische Energiepolitik gefährdet werden.

Das System der Überprüfung der Stromnetzausbauplanung durch regelmäßige Netzentwicklungspläne und deren turnusmäßige Verankerung im Bundesbedarfsplangesetz ist sinnvoll und soll weitergeführt werden.

Der Landtag fordert die Staatsregierung auf:

─  sich dafür einzusetzen, das Bundesbedarfsplangesetz möglichst rasch dahingehend zu ändern, dass Erdverkabelung grundsätzlich bei allen Hochspannungsleitungen ermöglicht wird,

─  sich dafür einzusetzen, dass beim Verfahren zur Erstellung der Netzentwicklungspläne auch zukünftig der Kreis der beauftragten Gutachter erweitert wird,

─  sich für einen verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern einzusetzen, um damit den Stromimportbedarf zu senken,

─  sich für einen geordneten Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung einzusetzen.

Das derzeitige System der kontinuierlichen Überprüfung des Netzausbaubedarfs durch Netzentwicklungspläne und turnusmäßige Verankerung im Bundesbedarfsplangesetz ist grundsätzlich sinnvoll. Unabhängig von einzelnen Verbesserungsmöglichkeiten ist es eine geeignete Grundlage, da bei diesem Verfahren nicht nur der aktuelle Stand des Kraftwerksparks und dessen absehbare Entwicklung, sondern auch die in die Zukunft gerichteten politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Daher werden die aktuellen politischen Entscheidungen, das Ausbremsen der Erneuerbaren Energien im Zuge der Novellierung des EEG und die massive Einschränkung der Windkraftnutzung in Bayern durch neue Mindestabstandsregelungen im Rahmen der kontinuierlichen Fortschreibung der Netzentwicklungspläne berücksichtigt werden. Es ist jedoch zu befürchten, dass diese Entscheidungen den Ausbaubedarf eher erhöhen, denn senken.
Um den Netzausbaubedarf zu senken, wäre es vor allem wichtig, den Ausbau der erneuerbaren Energien in allen Regionen voranzutreiben und die Kohleverstromung, die seit Jahren die Gaskraftwerke – auch in Bayern – aus dem Markt drängen, durch eine geordnete Ausstiegsplanung zu beenden.
Nicht nachvollziehbar ist jedoch, warum bei der Beschlussfassung über das Bundesbedarfsplangesetz die Möglichkeit für die Erdverkabelung nicht bei allen HGÜ-Leitungen gewährt wurde. Dieser Mangel sollte durch eine einfache Gesetzesänderung zügig behoben werden, damit auch auf der Gleichstrompassage Süd-Ost die Möglichkeit geschaffen wird und eine angepasste Erdverkabelung realisiert werden kann.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider in namentlicher Abstimmung bei 52:104 Stimmen abgelehnt.