21. Juli 2022

Kostenexplosion beim Bau der 2. Stammstrecke in München

Im Zuge der unlängst von Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter bekanntgegebenen massiven Baukostensteigerungen und Bauzeitverzögerung bei der 2. S-
Bahn-Stammstrecke in München frage ich die Staatsregierung, wann die Staatskanzlei informiert wurde, dass gegebenenfalls das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projekts unter 1,0 liegen könnte und damit die Kofinanzierung durch den Bund infrage gestellt oder auf einen proportionalen Anteil gemäß Tragfähigkeitsprinzip reduziert werden könnte, und was sie daraufhin unternommen hat?

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4. Oktober 2021

Verteilung der staatlichen Ausgaben nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG)

1. Wie verteilen sich die Ausgaben in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 unter der Gruppierungsnummer 527 insgesamt jeweils auf Erstattungen nach Art. 5 und nach Art. 6 BayRKG, einschließlich der pauschalen Erstattungen nach Art. 19 BayRKG?
Titelübergreifend betreffen die Ausgaben der Reisekostenabrechnung, des Reiseservice Bayern sowie die Kreditkartenzahlungen der Dienststellen in folgender Höhe Fahrkostenerstattungen gemäß Art. 5 BayRKG und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung gemäß Art. 6 BayRKG:

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9. August 2021

Sanierung von Staatsstraßen in Bayern auf Basis der ZEB 2019

Nach Angaben der Staatsregierung ist die letzte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der bayerischen Staatsstraßen und Brückenbauwerke im Jahr 2019 erfolgt. Die Aufstellung des Koordinierten Erhaltungsprogramms für die Staatsstraßen und Brücken sei für die erste Jahreshälfte 2021 vorgesehen. Die folgenden Fragestellungen beziehen sich allesamt auf das folglich erneuerte Koordinierte Erhaltungsprogramm. Sollte es noch nicht vorliegen, bitten wir diese Schriftliche Anfrage zu beantworten, sobald dies der Fall ist.

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28. Mai 2021

Besteuerung von Familienstiftungen und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Nicht gemeinnützige Familienstiftungen
1. a) Welchem Steuersatz unterliegen die nicht ausgeschütteten Erträge dieser Stiftungen (bitte auch die Steuerart angeben)?
Eine Familienstiftung, die nach den §§ 80 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie den Vorschriften des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) Rechtsfähigkeit erlangt hat, unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Soweit die Stiftung Erträge gemäß ihrem Satzungszweck ausgeschüttet hat, mindern diese Ausschüttungen das zu versteuernde Einkommen nicht (§ 10 Nr. 1 KStG).
b) Welcher Einkommensart nach § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz entsprechen die Ausschüttungen dieser Stiftungen, falls Ausschüttungen an Privatpersonen erfolgen?
Ausschüttungen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG); Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 27. Juni 2006, Bundessteuerblatt (BStBl) I 417; bestätigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. November 2010, I R 98/09, BStBl II 2011, 417).

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20. April 2021

Wittelsbacher Ausgleichsfonds: Privilegien für frühere Adelige

Auch 100 Jahre nach dem letzten König zahlt der Freistaat Bayern noch für seine ehemalige Königsfamilie. Der „Wittelsbacher Ausgleichsfonds“ wurde 1923 als Kompromiss zwischen dem Freistaat und der früheren Herrscherfamilie Wittelsbach gegründet. Er hat ein Vermögen von etwa 350 Millionen Euro, die Erträge des Fonds fließen den Wittelsbachern zu, in den vergangenen Jahren waren das im Schnitt 13,7 Millionen Euro pro Jahr. Privilegien für frühere Adelige sind jedoch nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen einen klaren Schnitt bei den Ausgleichszahlungen für die Nachfahren der bayerischen Monarchie, auch wenn dabei Sondervermögenswerte abgelöst werden müssen.

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27. Januar 2021

Fragen müssen beantwortet werden „auch wenn es schmerzt“

Die Landtags-Grünen fordern in einem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag (Anhang) zur Plenarsitzung am heutigen Mittwoch, 27. Januar, umfassende Aufklärung der Söder-Regierung über finanzielle Ungereimtheiten rund um die Außenstelle Nürnberg des Deutschen Museums. Im Kern steht hier unter anderem auch die Frage, welche Personen und Personenkreise in die Entscheidungsfindung über den Standort und den Abschluss des Mietvertrags mit seiner einseitigen Lastenaufteilung für den Mieter einbezogen war.

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6. Juni 2019

Invest in Bavaria 2019

Frage 1.a) Wie haben sich die Zahlen neu angesiedelter Unternehmen, die durch „Invest in Bavaria“ betreut wurden, in den letzten 10 Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
Frage 1.b) Wie verteilen sich die in den letzten 10 Jahren durch „Invest in Bavaria“ betreuten und erfolgten Ansiedlungen auf die —je nach Möglichkeit — fünf bzw. drei (unterstrichenen) Gebietskategorien des Landesentwicklungsprogramms (Verdichtungsraum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, allgemeiner ländlicher Raum, allgemeiner ländlicher Raum ohne Räume mit Verdichtungsansätzen und ohne RmbH)?

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7. Juli 2018

Wie man viel Steuergeld ausgibt und damit kein Problem löst

Der Vorwurf, wir Politiker*innen würden das Geld der Steuerzahler*innen verschwenden, gehört zu unserem Alltag. Obwohl ich in der Opposition bin, reagiere ich darauf vorsichtig. So manche vermeintliche Verschwendung entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als sinnvolle Investition. Aber manchmal haben die Kritiker*innen Recht.

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22. Februar 2018

GBW-Recherchen: Namen der Käufer jetzt offenlegen!

CSU-Minister Söder hätte sich damals Gedanken machen sollen, wie er den sozialen Wohnungsbestand in öffentlicher Hand hält und so die Mieter vor einem explodierenden Mietpreismarkt schützt. Stattdessen war ihm offensichtlich jede Schandtat recht, um die Kohle für seinen unsozialen Wohnungsdeal mit der Patrizia zusammenzukratzen und damit eine von der CSU in Finanznöte gebrachte Bank zu retten. Was jetzt geschehen muss: Söder muss endlich die Namen aller Käufer offenlegen.

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