Keine „Basta-Entscheidungen“ – Wirksame Ablehnung der Laufzeitverlängerung im Bundesrat durchsetzen
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ulrike Gote, Ludwig Hartmann, Renate Ackermann, Dr. Sepp Dürr, Anne Franke, Thomas Gehring, Eike Hallitzky, Christine Kamm, Dr. Christian Magerl, Dr. Martin Runge, Maria Scharfenberg, Theresa Schopper, Adi Sprinkart, Christine Stahl, Claudia Stamm, Susanna Tausendfreund, Simone Tolle und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Beratung des 11. und 12. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes im Bundesrat gegen die vom Bundestag beschlossenen Gesetze zu stimmen und sich dafür einzusetzen, dass der Bundesrat sich für zustimmungspflichtig erklärt.
Begründung:
Die mit dem 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vorgesehene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke hat wesentliche Auswirkungen auf Bayern. Die Restlaufzeiten der fünf bayerischen Atomkraftwerke werden durchschnittlich verdreifacht. Die Restlaufzeit des ältesten Atomkraftwerks Isar 1 sogar mehr als verzehnfacht. Damit steigt das von den Reaktoren ausgehende Risiko erheblich.
Die Laufzeitverlängerung hat aber auch energiewirtschaftlich erhebliche Auswirkungen. Bayern produziert etwa 60 % seines Strombedarfs aus Atomkraft und ist seit Jahren ein Stromexportland. Wenn nun auch in den kommenden 10 Jahren kein Atomkraftwerk in Bayern stillgelegt werden würde, müssten die Stromexporte weiter zunehmen, der Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst werden oder rasch neue Stromspeichermöglichkeiten geschaffen werden.
Trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Vorrangs für erneuerbare Energien werden zunehmend häufiger Windkraftanlagen, Biogasanlagen und PV-Anlagen an der Netzeinspeisung gehindert, weil die Stromnetze von fossilem und nuklearem Strom verstopft sind. Dies wird durch die Laufzeitverlängerung verschlimmert und hat daher erheblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung der Energiewirtschaft in Bayern.
In zahlreichen Erklärungen betonen Bundesregierung und einzelne Landesregierungen, dass es nötig sei, keine „Basta-Entscheidungen“ zu treffen, sondern in einem demokratischen Prozess viele Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen. Bei der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke wird dies erneut nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Der Bundestagspräsident und viele Abgeordnete aus allen Fraktionen kritisieren das Gesetzgebungsverfahren. Die geplante eingeschränkte Beteiligung des Bundesrats widerspricht nicht nur der Mehrheit zahlreicher zu diesem Thema in letzter Zeit angefertigter Gutachten, sondern auch der Meinung des von der Bundesregierung beauftragten Gutachters, dem früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Papier.
Daher ist es sowohl von den tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes auf Bayern, aber auch aus demokratie-politischen Gesichtspunkten geboten, eine wirksame Beteiligung der Bundesländer einzufordern.
+++++++++++++
Leider wurde unser Antrag im Plenum am 11.11.2010 mit den Gegenstimmen von CSU und FDP abgelehnt. Anbei finden Sie unseren Antrag auch im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags, samt Auszug aus dem Sitzungsprotokoll. Weitere Informationen finden Sie unter der in Verbindung stehenden Nachricht.