Keine schleichende Abwicklung des EEG – Für die Beibehaltung des Einspeisevorrangs und kostendeckender Vergütungssätze für Erneuerbare Energien
Dringlichkeitsantrag der Grünen Landtagsfraktion zum Plenum am 26.04.2012
Der Bayerische Landtag stellt fest:
Das Erneuerbare Energien Gesetz war der wesentliche Auslöser für die äußerst erfolgreiche Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland und in Bayern. Dabei waren insbesondere der Einspeisevorrang und die garantierten Vergütungssätze zu kostendeckenden Preisen für einen langfristigen Zeitraum die wesentlichen Elemente, die den Investoren ausreichende Planungs- und Investitionssicherheit gegeben haben.
Der Bayerische Landtag fordert die Bayerische Staatsregierung auf:
– sich bei der Beratung der aktuellen Novelle des EEG im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses auszusprechen,
– sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die im EEG festgelegten Grundsätze des Einspeisevorrangs und der langfristig garantierten Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich verankert bleiben.
Begründung:
Die aktuelle vom Bundestag beschlossene Änderung des EEG hat massive Einflüsse auf die Entwicklung der Photovoltaik. Da Bayern aufgrund seiner Sonneneinstrahlung und der hohen Investitionsbereitschaft seiner Bürgerinnen und Bürger die Photovoltaik in den letzten Jahren sehr intensiv ausgebaut hat, sind die vorgesehenen Kürzungen eine starke Beeinträchtigung für die Branche insgesamt und für viele mittelständische Betriebe und Handwerker in Bayern. Der massive Abbau von Arbeitsplätzen und zahlreiche Insolvenzen sind in diesem Bereich zu erwarten.
Daher soll die Bayerische Staatsregierung im energiepolitischen Interesse, wie auch im wirtschaftspolitischen Interesse sich im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen. Insbesondere für Anlagen im Bereich zwischen 10 und 100 kW (peak) sind die Absenkungen besonders drastisch und werden zu Investitionseinbrüchen führen. Auch die „Eigenverbrauchsregelung“ ist für größere Anlagen kein sinnvolles Modell zur Marktintegration.
Die überraschend gute Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland seit 2000 ist wesentlich auf das EEG zurückzuführen. Daher wurden die dem EEG zugrundliegenden Prinzipien des EEG auch von vielen anderen Staaten der Erde in ihre Gesetzgebung übernommen. Die Grundsätze des Einspeisevorrangs und der langfristig garantierten Vergütungssätze sind wesentliche Voraussetzung für den weiteren Erfolg der Erneuerbaren Energien in unserem Land. Nicht zuletzt sind eben diese Grundsätze auch Voraussetzung für eine problemlose Finanzierung dieser Projekte durch die Finanzwirtschaft und damit die Ursache für den Investitionsboom und die Schaffung tausender Arbeitsplätze.
Zweifellos müssen auch diese Grundsätze bei einer weiterhin erfolgreichen Entwicklung der erneuerbaren Energien auf den Prüfstand gestellt werden. Ihre Abschaffung kommt aber erst dann in Frage, wenn die Erneuerbaren Energien in wesentlichen Teilen des Jahres eine Vollversorgung gewährleisten können. Nur wenn dies der Fall ist, können die herkömmlichen Grundlastkraftwerke auf nuklearer und fossiler Basis abgeschaltet werden und damit der Markt für flexible Ersatzkraftwerke geöffnet werden.
Die von Bayerns Wirtschaftsminister Zeil in die Debatte gebrachten Grünstrom-Zertifikate sind für die weitere Entwicklung der Erneuerbaren Energien nicht förderlich. Grünstromzertifikate führen nicht dazu, dass aktuell unrentable Energien an den Markt herangeführt werden, sondern nur die rentabelsten Energien genutzt werden. Die gewaltige Kostendegression, die im Bereich der Photovoltaik stattgefunden hat, wäre durch Grünstromzertifikate nicht erreicht worden.
Die vom Bayerischen Wirtschaftsminister angezettelte Debatte dient auch dazu, vom eigenen Versagen abzulenken. Sowohl beim Ausbau der Speicherkapazitäten im Strombereich, beim Ausbau der Stromnetze und bei der Nutzung des Lastmanagements sind von der Staatsregierung im laufenden Jahr keine nennenswerten Initiativen oder Fortschritte erkennbar.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Unser Dringlichkeitsantrag wurde leider bei 53:73 Stimmen in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Das detaillierte namentliche Ergebnis finden Sie in dieser unter dem obigen Link hinterlegt.
Weitere Informationen zu den Redebeiträgen und zum Diskussionsverlauf finden Sie hier.