26. März 2015

„Versammlungsfreiheit friedlicher Demonstrantinnen und Demonstranten ermöglichen – gewalttätige Ausschreitungen bei Blockupy-Protesten verurteilen!“

– Der Landtag stellt fest, dass vorsätzliche Angriffe auf Leib und Leben und die mutwillige Beschädigung fremden Eigentums durch nichts zu rechtfertigen sind und weder relativiert noch verharmlost werden dürfen.
– Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, schulische und außerschulische Programme zur Demokratieförderung auszubauen und die Schulen zu Orten lebendiger Demokratie weiterzuentwickeln.
– Der Landtag begrüßt, dass die hessischen Einsatzkräfte bereits im Vorfeld der Kundgebungen eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen haben, um friedliche Demonstrationen zu ermöglichen.
– Der Landtag bekräftigt, dass das Grundrecht, friedlich zu demonstrieren, ein hohes Gut unseres Rechtsstaats ist und er sich mit aller Kraft dafür einsetzen wird, dass die Ausübung dieses Rechts in Bayern vollumfänglich gewährleistet wird.

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12. März 2015

Vielfalt und Staatsferne im ZDF-Fernsehrat

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich in den abschließenden Gesprächen zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die voraussichtlich am 25. März 2015 stattfinden sollen, dafür einzusetzen, dass
1. die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Staatsferne in der Zusammensetzung der ZDF-Aufsichtsgremien tatsächlich umgesetzt wird. Unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter des Staates (Exekutive) dürfen nicht länger den Gremien angehören.
2. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland – LSVD e.V. in den Fernsehrat des ZDF direkt entsandt wird.
3. Menschenrechtsverbände einen Sitz mit selbständigem Entsendungsrecht im Fernsehrat erhalten.
4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Musliminnen und Muslime in Deutschland in den Fernsehrat direkt entsandt wird.

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11. März 2015

Versammlungsfreiheit in Bayern – Bürgerinnen und Bürger vor Übergriffen schützen

Die Staatsregierung wird aufgefordert im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit, und Sport für den Berichtszeitraum der Jahre 2012 bis 2015 zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
– Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Übergriffen Rechtsextremer auf Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer in Bayern (bitte unter Nennung der bekannten Vorfälle)?
– Insbesondere welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Übergriffen Rechtsextremer auf die Demonstration des „Bündnis Frauenrechte“ am 7. März in Nürnberg?
– Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Rechtsextreme, die in Bayern, insbesondere im Raum Nürnberg, in der Vergangenheit wiederholt Demonstrationen gewaltsam gestört haben, insbesondere welche Strafverfahren laufen gegen diesen Personenkreis?
– Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen, um künftig sicherzustellen, dass Versammlungen in Bayern angstfrei besucht werden können?

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29. Januar 2015

Demokratie stärken – Gewalt vorbeugen – Bürgerrechte schützen!

Der Landtag wolle beschließen:
Der Anschlag auf die Redaktion des Satiremagazins „Charlie Hebdo“, die Morde an Polizisten und der gezielte Angriff auf die Kunden und Beschäftigten eines jüdischen Supermarkts sind barbarische Akte des Terrorismus. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer, den Verletzten, ihren Familien und Freunden. Die brutalen Terrorakte von Paris sind gezielte Anschläge auf unsere freien und demokratischen Gesellschaften. Der Landtag stellt sich klar gegen die Ideologie und die Gräueltaten terroristischer Organisationen. Gleichzeitig sind wir tief bewegt von den großen Demonstrationen in Frankreich und anderen europäischen Ländern. Viele Millionen Menschen gehen auf die Straße, um die Opfer der Anschläge zu ehren und für Freiheit und gegen den Hass einzutreten. Das ist ein großes und ermutigendes Signal. Unsere Reaktion muss gerade jetzt ein Bekenntnis zum Dialog, zu Demokratie, Freiheit und Solidarität sein. Angriffen auf die Demokratie dürfen wir grundsätzlich nicht mit der Einschränkung demokratischer Grund- und Freiheitsrechte begegnen. Die Anschläge von Paris dürfen daher nicht zu sicherheitspolitischer Instrumentalisierung führen, sie eignen sich nicht für reflexhafte Forderungen nach Strafverschärfungen und der Wiedereinführung der anlasslosen Überwachung der Bevölkerung durch Vorratsdatenspeicherung.

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Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung und Diskriminierung von homosexuellen Menschen, insbesondere nach 1945

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. die historische Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen und des späteren Umgangs mit den Opfern in Bayern zu leisten,
2. durch die Einrichtung eines Archivs die Erinnerung an die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen in der bayerischen Gesellschaft wachzuhalten. 


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7. Mai 2014

Transatlantisches Freihandelsabkommen darf Umwelt- und Verbraucherschutzstandards der Europäischen Union nicht aufweichen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich über den Bundesrat auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
– die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen ausgesetzt und mit einem transparenten Verfahren unter Einbindung der Öffentlichkeit neu gestartet werden, 

– durch das geplante Freihandelsabkommen die europäischen Sozial-, Arbeitsrechts-, Verbraucher- schutz-, Naturschutz- und Umweltschutzstandards sowie die eigenständigen Normen des Wettbewerbs- und Unternehmensrechts der EU und ihrer Mitgliedsländer nicht abgeschwächt werden und dass keine Produkte auf den Markt kommen, die den geltenden Verbraucherschutzstandards nicht entsprechen, 

– die demokratischen Selbstbestimmungsrechte der Parlamente in Europa durch ein Freihandelsabkommen nicht eingeschränkt werden und somit auch in Zukunft alle Rechtsnormen und Standards souverän festgelegt werden können, 

– der geplante Streitbeilegungsmechanismus, über den private Investoren Nationalstaaten direkt auf Schadensersatz verklagen können, nicht eingeführt wird. 


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31. März 2014

Einrichtung von Interventions- und Beratungsstellen mit einem pro-aktiven Beratungsansatz


Gegenwärtig gibt es in Bayern kein flächendeckendes Angebot an niedrigschwelliger pro-aktiver Beratung für gewaltbetroffene Frauen. Im Rahmen der Umsetzung des GewSchG wurde vom Sozialministerium lediglich in den Jahren 2003 und 2004 ein Modellprojekt zur Erprobung eines pro-aktiven Beratungsansatzes durchgeführt. Trotz positiver Ergebnisse wurde das Modellprojekt nicht in eine Regelförderung überführt.

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