11. März 2015

Versammlungsfreiheit in Bayern – Bürgerinnen und Bürger vor Übergriffen schützen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 11.03.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit, und Sport für den Berichtszeitraum der Jahre 2012 bis 2015 zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

– Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Übergriffen Rechtsextremer auf Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer in Bayern (bitte unter Nennung der bekannten Vorfälle)?

– Insbesondere welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Übergriffen Rechtsextremer auf die Demonstration des „Bündnis Frauenrechte“ am 7. März in Nürnberg?

– Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Rechtsextreme, die in Bayern, insbesondere im Raum Nürnberg, in der Vergangenheit wiederholt Demonstrationen gewaltsam gestört haben, insbesondere welche Strafverfahren laufen gegen diesen Personenkreis?

– Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen, um künftig sicherzustellen, dass Versammlungen in Bayern angstfrei besucht werden können?

Begründung:

Das im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung festgelegte Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie in Deutschland und Bayern. In der Vergangenheit sind immer wieder Vorfälle bekannt geworden, bei denen Personen, die dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden müssen, friedliche Demonstrationen gestört und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewaltsam bedroht haben. Solche Vorgänge sind dazu geeignet die Bürgerinnen und Bürger an der Ausübung ihres Grundrechts zu hindern und sie massiv einzuschüchtern. Die Staatsregierung ist aufgefordert die aktuelle Situation in Bayern darzustellen und zu erklären, welche Maßnahmen sie zum nachhaltigen Schutz der Bürgerinnen und Bürger ergreifen wird.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 19.05.2015 unter der Maßgabe, dass Satz 1 folgende Fassung erhält

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit, und Sport für den Berichtszeitraum der Jahre 2012 bis 2015 zu folgenden Fragen zu berichten:“

einstimmig beschlossen.