Änderungsantrag zum interfraktionellen Gesetzentwurf aller Fraktionen zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 17/789)
Bisher ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Kommission nur nach Aufforderung durch die Landtagspräsidentin beratend tätig werden sollte. Unserer Auffassung nach wäre es darüber hinaus sinnvoll, der Kommission das Recht zu geben, auch auf eigene Initiative beratend tätig werden zu können. Darum sollte die Einschränkung gestrichen werden.
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