31. März 2014

Einrichtung von Interventions- und Beratungsstellen mit einem pro-aktiven Beratungsansatz


Unser Antrag vom 31.03.2014

2. Nachtragshaushaltsplan 
für das Haushaltsjahr 2014 
hier: Kap. 10 07 neue TG

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 10 07 wird eine neue TG „Förderung der Einrichtung von Interventions- und Beratungsstellen mit einem pro-aktiven Beratungsansatz“ eingefügt und mit 470,0 Tsd. Euro ausgestattet.

Begründung:

Gewalt gegen Frauen ist immer noch ein großes gesellschaftliches Problem. Jede vierte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Allein in Bayern gab es 2010 fast 18.000 Fälle von häuslicher Gewalt. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle sind Frauen Opfer der Gewalt. Die Täter kommen zum größten Teil aus dem direkten persönlichen Umfeld der Opfer. Oft sind Kinder Zeugen der gewalttätigen Übergriffe. Das 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und das Polizeiliche Aufgabengesetz ermöglichen einen besseren Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen. Sie ermächtigen z.B. die Polizei den Täter zeitlich begrenzt aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. Nach einem Polizeieinsatz aufgrund von häuslicher Gewalt, kann die pro-aktive Kontaktaufnahme durch Beratungs- und Interventionsstellen eine wichtige Hilfe für gewaltbetroffene Frauen darstellen. Sie sind Teil eines bestehenden Hilfesystems und ergänzen das Angebot der bereits existierenden Frauenschutzeinrichtungen. Die pro-aktiven Interventionsstellen arbeiten eng mit Polizei, Justiz, Frauenhäusern und Notrufen, Zufluchtstätten und psychosozialen Beratungsstellen sowie Jugend-, Sozial- und Ordnungsämtern zusammen. Sie erreichen von Gewalt betroffene Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen würden. Diesen Frauen können sie den Zugang zum Hilfesystem erleichtern und einen Weg aus ihrer gefährlichen Lebenssituation weisen. Gegenwärtig gibt es in Bayern kein flächendeckendes Angebot an niedrigschwelliger pro-aktiver Beratung für gewaltbetroffene Frauen. Im Rahmen der Umsetzung des GewSchG wurde vom Sozialministerium lediglich in den Jahren 2003 und 2004 ein Modellprojekt zur Erprobung eines pro-aktiven Beratungsansatzes durchgeführt. Trotz positiver Ergebnisse wurde das Modellprojekt nicht in eine Regelförderung überführt. Seitdem versuchen einzelne Frauenhäuser und Notrufe diesen Beratungsansatz in eigener Initiative und unter Einsatz von Eigenmitteln bzw. Drittmitteln aufrechtzuerhalten. Sie können aufgrund der sehr begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen allerdings nur vereinzelt tätig werden. Frauenhäuser, Notrufe und Beratungsstellen brauchen für ein flächendeckendes und verlässliches Angebot für die betroffenen Frauen eine zusätzliche staatliche Förderung. Die pro-aktive Beratung sollte als eigenständiger Förderbereich mit einem Personal- und Sachbedarf für zunächst sieben Vollzeitstellen ausgestattet werden. Die vom Freistaat bereits in Aussicht gestellten finanziellen Mittel in Höhe von ca. 470 Tsd. Euro müssen umgehend in den Haushalt eingestellt werden. Die pro-aktiven Interventionsstellen sollten möglichst an das vorhandene Hilfe- und Unterstützungssystem für gewaltbetroffene Frauen angebunden werden. Die Polizei muss verbindlich und vertraglich abgesichert mit den Beratungs- und Interventionsstellen kooperieren und in Fällen häuslicher Gewalt ein einheitliches Verfahren zur Wahrung des Opferschutzes entwickeln. Positive Erfahrungen aus Modellprojekten in München (MUM) und Rosenheim sollten dabei berücksichtigt werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.