20. März 2014

Versammlungsfreiheit G8-Gipfel 2015

Unser Antrag vom 20.03.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport, über den Sachstand der Vorbereitung des G8-Gipfels 2015 auf Schloss Elmau zu berichten.

Insbesondere ist dabei darauf einzugehen,

─  welchen Zeitplan die Staatsregierung für die Vorbereitungen erarbeitet hat und wer in den Planungsstab einbezogen wird,

─  wie bei der Planung der Sicherheitskonzeption des G8-Gipfels das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit größtmögliche Beachtung finden wird,

─  welche Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Vorbereitung getätigt und gefördert werden.

Begründung:

Nach derzeitigen Erkenntnissen sollen auf dem G8-Gipfel im Jahr 2015 die so genannten Millenniumsziele zur weltweiten Armutsbekämpfung der Vereinten Nationen überarbeitet und die Klimakonferenz in Paris vorbereitet werden. Die Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ist bei der Planung und Durchführung des G8-Gipfels von herausragender Bedeutung.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 22.05.2014 einstimmig angenommen.