29. Oktober 2015

Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
(Bayerisches Chancengleichheitsgesetz)

Das Ziel des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 24. Mai 1996, eine paritätische Beteiligung von Frauen und Männern am gesellschaftlichen und beruflichen Leben in Bayern zu ermöglichen, ist bis heute nicht erfüllt. Das Gesetz hat sich als zahnloser Tiger erwiesen, das auf allen Ebenen immer wieder unterlaufen wird. Darüber hinaus verlangt eine moderne Gleichstellungspolitik, nicht nur die gravierenden Benachteiligungen für Frauen abzubauen, sondern auch zur Kenntnis zu nehmen, dass Männer in einigen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen unterrepräsentiert sind. Der vorliegende Gesetzentwurf ersetzt das u.E. mangelhafte bisherige Gesetz und verwirklicht damit eine moderne Idee der paritätischen Beteiligung beider Geschlechter am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.

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20. Oktober 2015

Rechtsstaatliche Verfahren für Geflüchtete statt sogenannter Transitzonen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Plänen, sogenannte Transitzonen zu errichten, eine klare Absage zu erteilen und sich zu rechtsstaatlichen Asylverfahren zu bekennen. Grenzlager und Grenzsperren dürfen nicht dazu dienen, das Asylrecht der Flüchtlinge zu beschränken, indem mit eingeschränktem Rechtsschutz und verkürzter Prüfung der Asylgründe innerhalb weniger Tage über das Schicksal von Menschen entschieden wird. Geflüchtete dürfen auch nicht während des Verfahrens oder der Annahme eines negativen Ausgangs inhaftiert werden.

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15. Oktober 2015

Einführung einer Berichtspflicht bei Todesfällen von Gefangenen, Sicherungsverwahrten, Untersuchungsgefangenen und untergebrachten Personen in den Justizvollzugsanstalten, den Einrichtungen für Sicherungsverwahrung und den Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern

In Fällen, in denen Menschen, z.B. in Justizvollzugsanstalten oder in Maßregelvollzugseinrichtungen zu Tode kommen, stellt sich immer wieder die Frage, welche Konsequenzen aus solchen Todesfällen zu ziehen sind, so z.B. die Verbesserung der Suizidprophylaxe oder der Überwachung. Effektive Konsequenzen können aber erst gezogen werden, wenn ausreichende Informationen über die Todesfälle vorliegen.

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21. Juli 2015

Grundsätze des internationalen Flüchtlingsrechts beachten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ sich zu den Grundsätzen des internationalen Flüchtlingsrechts zu bekennen; 

─ keine Sonderlager für Asylsuchende aus Ländern mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit einzurichten, 

─ stattdessen die schon lange zugesagten Erstaufnahmeeinrichtungen und Ankunftszentren in allen Regierungsbezirken zügig zu errichten. 


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15. Juli 2015

Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz

Eine demokratische Gesellschaft lebt von mündigen und gut informierten Bürgerinnen und Bürgern. Das Informationsrecht gegenüber der Verwaltung, das unabhängig von einem subjektiven Anspruch für alle besteht, ist ein anerkanntes Bürgerrecht des 21. Jahrhunderts. Im Zuge der Digitalisierung schreitet diese Entwicklung weiter voran, so verfügen Bremen und Hamburg bereits über weitergehende Regelungen, sogenannte Transparenzgesetze, die die Verwaltung dazu verpflichten, bestimmte Informationen aktiv im Internet zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Gesetz wird das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen umfassend, das heißt ohne Darlegung eines Interesses und außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, gewährt und gleichzeitig werden die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geschützt.

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Glücksspielmarkt neu regulieren – Spielerschutz gewährleisten – praxistaugliches Vergabeverfahren für Sportwettenkonzessionen einführen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag mit den Bundesländern eine Reform des Glücksspielstaatsvertrags auszuhandeln. 


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26. Juni 2015

Transsexuelle in Bayern stärken und unterstützen

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. im Bundesrat eine Initiative einzubringen, damit das Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszughörigkeit abgelöst wird, in dem diskriminierende Rechtsvorschriften abgeschafft werden und 

2. dafür zu sorgen, dass Verwaltungen in Bayern bei der Umsetzung der Gesetze, die Transsexuelle betreffen, insbesondere des Transsexuellengesetzes, und der Gesetze und Verordnungen über das Personenstandswesen und der Gesetze über das Familienrecht, sensibel und geschult darauf achten, die Rechte transsexueller Menschen zu wahren. 


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9. Juni 2015

Bilanz des G7 Gipfels auf Schloss Elmau

Die Staatsregierung wird aufgefordert:
a) Sich für eine Reform des G7 Gipfels einzusetzen. Der Gipfel soll sich für die Diskussion mit der Zivilgesellschaft öffnen, es soll die Möglichkeit für Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft und von NGOs geschaffen werden. Für jeden künftigen Gipfel-Veranstaltungsort sollen klare Nachhaltigkeitskriterien festgelegt werden, die insbesondere auch ökologische Vorbehalte berücksichtigen und eine Kostenanalyse enthalten. Auch die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist frühzeitig sicherzustellen.
b) Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zu berichten.

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