30. September 2015

Vorgänge um Bayern-Ei umfassend aufklären

Unser Dringlichkeitsantrag vom 30.09.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz über die Vorgänge im Zusammenhang mit den Betrieben von Bayern-Ei seit der Sondersitzung „zum Salmonellen-Skandal in Verbindung mit der Firma Bayern-Ei“ des Umweltausschusses am Mittwoch, 1. Juli 2015 mündlich und schriftlich zu berichten, insbesondere:

─  Welche Sanktionen wann von den verschiedenen Behörden ausgesprochen wurden?

─  Welche Rolle dabei die Spezialeinheit des LGL gespielt hat?

─  Wer die Staatsanwaltschaft in welchem Zusammenhang wann 
eingeschaltet hat?

─  Welche Unterschiede es bei den Sanktionen zwischen den Jahren 2014 und 2015 gegeben hat und warum?

─  Wie die zusätzlichen Stellen des LGL eingesetzt werden sollen?

─  Welche Möglichkeiten gesehen werden, diese Betriebe dauerhaft 
zu sperren?

─  Warum es keine Betriebssperrungen trotz wiederholter Salmonellenfunden gab?

─  Inwieweit bei Bayern-Ei die Hygienevorschriften eingehalten wurden und wer das kontrolliert hat bzw. ob das LGL Kenntnis von Art und Umfang der Hygienemaßnahmen der Bayern-Ei hatte?

Begründung:

Seit der Sondersitzung des Umweltausschusses im Juli 2015 haben sich die Ereignisse an den Bayern-Ei-Betrieben überschlagen. Weitere Salmonellenfunde waren zu verzeichnen, die zu einer umfassenden Rückholaktion geführt haben. Dabei sind Unterschiede zum Vorgehen beim Salmonellenausbruch 2014 zu verzeichnen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen umfassend und die Betriebe der Firma Bayern-Ei sind derzeit gesperrt.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.