Rechtsstaatliche Verfahren für Geflüchtete statt sogenannter Transitzonen
Unser Dringlichkeitsantrag vom 20.10.2015
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Plänen, sogenannte Transitzonen zu errichten, eine klare Absage zu erteilen und sich zu rechtsstaatlichen Asylverfahren zu bekennen. Grenzlager und Grenzsperren dürfen nicht dazu dienen, das Asylrecht der Flüchtlinge zu beschränken, indem mit eingeschränktem Rechtsschutz und verkürzter Prüfung der Asylgründe innerhalb weniger Tage über das Schicksal von Menschen entschieden wird. Geflüchtete dürfen auch nicht während des Verfahrens oder der Annahme eines negativen Ausgangs inhaftiert werden.
Begründung:
Unser Asylrecht ist ein Individualrecht und muss es auch bleiben. Es kann nicht für bestimmte Gruppen oder Angehörige einzelner Herkunftsstaaten ausgehebelt werden. Asylgründe müssen in einem rechtsstaatlichen Verfahren sorgfältig geprüft werden. Schnellverfahren in den sogenannten Transitzonen widersprechen dem Grundrecht auf Asyl.
Die offenbar am Flughafenverfahren orientierten sogenannten Transitzonen an EU-Binnengrenzen sind auch nach Auffassung der EU- Kommission rechtswidrig und weder mit unseren rechtsstaatlichen noch mit unseren menschlichen Grundsätzen vereinbar. Stattdessen gilt es, überall die Asylverfahren zu beschleunigen.
Transitzonen führen faktisch zu Grenzsperrungen und Haftanstalten für Tausende von Geflüchteten an unseren Grenzen.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.10.2015 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.