21. Juli 2015

Grundsätze des internationalen Flüchtlingsrechts beachten

Unser Dringlichkeitsantrag vom 21.07.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

─  sich zu den Grundsätzen des internationalen Flüchtlingsrechts zu bekennen;

─  keine Sonderlager für Asylsuchende aus Ländern mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit einzurichten,

─  stattdessen die schon lange zugesagten Erstaufnahmeeinrichtungen und Ankunftszentren in allen Regierungsbezirken zügig zu errichten.

Begründung:
Auf die derzeitigen Asylantragszahlen und die wachsende Not vieler Flüchtlinge reagiert die Staatsregierung derzeit mit Ankündigungen, die den Grundsätzen des internationalen Flüchtlingsrechts widersprechen. So sollen Asylanträge von Flüchtlingen, die aus Balkanländern nach Bayern eingereist sind, in Schnellverfahren bearbeitet werden. Es ist zu befürchten, dass mit den Schnellverfahren ohne die gebotene Sorgfalt gegen das Herzstück des internationalen Flüchtlingsrechts – das Non-Refoulement-Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen – wird.
Die Aufnahme, Registrierung und Weiterleitung der Schutz- und Asylsuchenden muss dringend besser gelöst werden. Die Staatsregierung sollte sich bei der Aufnahme von Asyl- und Schutzsuchenden an dem Ankunftszentrum für Flüchtlinge in München orientieren, welches vor der Eröffnung steht, und in dem Aufnahme, Registrierung und Weitervermittlung der Asyl- und Schutzsuchenden erfolgen soll.
Die soziale und wirtschaftliche Situation der Menschen in Serbien, Mazedonien, Albanien, Kosovo, Montenegro und Bosnien und Herzegowina müssen durch verbesserte wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ausbildungskooperationen verbessert werden. Ein Einwanderungsgesetz ist zudem erforderlich, um die Arbeitsaufnahme von Arbeitssuchenden zu regeln und zu erleichtern.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 22.07.2015 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.