7. Mai 2014

Transatlantisches Freihandelsabkommen darf Umwelt- und Verbraucherschutzstandards der Europäischen Union nicht aufweichen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 07.05.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich über den Bundesrat auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass

– die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen ausgesetzt und mit einem transparenten Verfahren unter Einbindung der Öffentlichkeit neu gestartet werden,

– durch das geplante Freihandelsabkommen die europäischen Sozial-, Arbeitsrechts-, Verbraucher- schutz-, Naturschutz- und Umweltschutzstandards sowie die eigenständigen Normen des Wettbewerbs- und Unternehmensrechts der EU und ihrer Mitgliedsländer nicht abgeschwächt werden und dass keine Produkte auf den Markt kommen, die den geltenden Verbraucherschutzstandards nicht entsprechen,

– die demokratischen Selbstbestimmungsrechte der Parlamente in Europa durch ein Freihandelsabkommen nicht eingeschränkt werden und somit auch in Zukunft alle Rechtsnormen und Standards souverän festgelegt werden können,

– der geplante Streitbeilegungsmechanismus, über den private Investoren Nationalstaaten direkt auf Schadensersatz verklagen können, nicht eingeführt wird.

Begründung:

Mit der Entscheidung des EU-Ministerrats vom 14. Juni 2013 hat die Europäische Kommission das Mandat erhalten, Verhandlungen mit den USA über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzunehmen. Aus dieser Partnerschaft soll die größte und umfassendste Freihandelszone der Welt entstehen. Bereits heute macht der Handel zwischen der EU und den USA auch ohne Freihandelsabkommen rund ein Drittel des gesamten Welthandels aus, ein Abkommen dieser Größenordnung hätte somit weitreichende Auswirkungen – auch auf Bayern.

Umwelt- und Verbraucherschutzverbände sowie entwicklungspolitisch engagierte Organisationen verweisen auf die absehbaren Interessenkonflikte zwischen den Handelspartnerinnen und -partnern in den USA und den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den Landwirtinnen und Landwirten in der Europäischen Union. Die Harmonisierung von Regelungen und Standards bergen bei genauerer Betrachtung erhebliche Risiken. Gerade in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Verbraucherschutz könnte das in der EU bereits erreichte hohe Schutzniveau ins Wanken geraten. Dies betrifft insbesondere das europäische Vorsorgeprinzip und hier vor allem die Bereiche:

─ Agro-Gentechnik, vor allem bei der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte,

─ die in den USA übliche und in der EU verbotene Desinfektion von Hühnchen und Hühnchenteilen mit Chlor,

─ die Nutzung des Klonens in der Tierproduktion,

─ den Einsatz von Hormonen in der Tiermast und in der Milchproduktion.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die völlige Intransparenz der bisherigen Verhandlungen. Der Öffentlichkeit bleibt der Zugang ebenso verwehrt wie den Medien, während Konzernvertreterinnen und -vertreter mit am Verhandlungstisch sitzen.
Ein grundlegendes Problem besteht im geplanten Investitionsabkommen (als Bestandteil des Freihandelsabkommens). Dieses beinhaltet eine Investitionsschutzklausel, welche ursprünglich ausländische Investoren vor willkürlicher Enteignung und Diskriminierung schützen soll. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass große Unternehmen die Schutzklausel dazu missbrauchen, Staaten auf Grund geltender Umwelt- und Gesundheitsschutzstandards auf milliardenschweren Schadenersatz zu verklagen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 07.05.2014 leider in namentlicher Abstimmung bei 62:86 Stimmen, bei einer Enthaltung, abgelehnt.