20. März 2014

Streikrecht für Beamtinnen und Beamte? Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts

Unser Antrag vom 20.03.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Urteil Nr. 2 C 1.13 des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2014 auf seine Auswirkungen auf das bayerische Dienstrecht hin zu überprüfen und über die Ergebnisse im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zu berichten.

Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu berücksichtigen:

─  Kann das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte – insbesondere für nicht hoheitliche Aufgaben – dauerhaft aufrechterhalten werden?

─  Muss es in Zukunft gesonderte Regeln für Beamtinnen und Beamte in hoheitlichen und in nichthoheitlichen Aufgabenbereichen geben?

─  Was bedeutet, dass die Beamtenbesoldung nicht mehr von der Tarifentwicklung abgekoppelt werden darf?

─  Müssen Tarifanpassungen entgegen der Praxis in der Vergangenheit (z.B. Nullrunde im Jahr 2011) in Zukunft 1:1 auf die Besoldung übertragen werden?

─  Plant die Staatsregierung entsprechende Gesetzentwürfe?

Begründung:

Das Bundesverwaltungsgericht hat grundsätzlich entschieden, dass beamtete Lehrerinnen und Lehrer auch weiterhin nicht an Streiks teilnehmen dürfen. Das Gericht hat aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof bei der Interpretation der europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht von Staatsbediensteten auf Tarifverhandlungen sieht, das nur für Beamtinnen und Beamte, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, ausgeschlossen werden kann. Das widerspricht der geltenden Rechtslage in Deutschland und auch dem bayerischen Dienstrecht.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann somit weitreichende Folgen für das Dienstrecht haben. Dabei geht es um grundsätzliche Fragen des Streikrechts und der Besoldung. Zum Beispiel würden die Möglichkeiten des Gesetzgebers bei der Frage der Besoldung stark einschränkt.

Diese Fragen müssen überprüft und sollten unter Einbeziehung des Landtags möglichst bald debattiert werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 13.02.2014 in folgender Fassung einstimmig angenommen:

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Urteil Nr. 2 C 1.13 des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2014 auf seine Auswirkungen auf das bayerische Dienstrecht hin zu überprüfen und nach den Sitzungen der zuständigen Bund- Länder-Gremien über die Ergebnisse im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zu berichten (d.h. in vier Monaten nach dem Beschluss des Antrags durch den Landtag)“.
Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu berücksichtigen:
–  Kann das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte – insbesondere für nicht hoheitliche Aufgaben – dauerhaft aufrechterhalten werden? 

–  Muss es in Zukunft gesonderte Regeln für Beamtinnen und Beamte in hoheitlichen und in nichthoheitlichen Aufgabenbereichen geben? 

–  Was bedeutet, dass die Beamtenbesoldung nicht mehr von der Tarifentwicklung abgekoppelt werden darf? 

–  Müssen Tarifanpassungen in Zukunft 1:1 auf die Besoldung übertragen werden? 

–  Plant die Staatsregierung entsprechende Gesetzentwürfe?