Nach dem Energiegipfel: Die Interessen bayerischer Bürgerinnen und Bürger vertreten
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag stellt fest, dass der „Energiegipfel“
der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung vom 1. April 2014 zu einigen Verbesserungen gegenüber den bisherigen Referentenentwürfen des Bundeswirtschaftsministers geführt hat.
Gleichwohl stellt der Landtag fest, dass einige der geplanten Einschränkungen die Energiewende in unnötiger und schädlicher Form behindern würden
und insbesondere in Bayern zu negativen Effekten
führen würden.