Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Kleine Biogasanlagen als Hauptpfeiler des „Bayernplans“ zur Energiewende

Unser Antrag vom 12.07.2012

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen mündlichen Bericht zu geben, wie Bayern im Rahmen des „Bayernplans“ mit Klein-Biogasanlagen auf Güllebasis bis zum Jahr 2022 etwa 2000 MW Leistung erbringen will.
Dabei ist auf folgende Punkte einzugehen:
– Wie sieht die aktuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung für kleine Biogasanlagen auf Güllebasis nach dem EEG 2012 aus?
– Wie muss gegebenenfalls das EEG bzw. die Investitionsförderung angepasst werden, damit diese Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können?
– Welche Investitonssummen sind für die kleinen Biogasanlagen jährlich erforderlich, um den Zeitplan einzuhalten?
– Ab welcher Mindestgröße der Anlage ist mit einem wirtschaftlichen Betrieb zu rechnen?
– Wie sieht eine Abwärmenutzung im Winter aus, wenn die Gärbehälter zusätzlich geheizt werden müssen?
– Wie wirken sich die geplanten neuen Vorschriften zur Güllelagerung bei Biogasanlagen auf deren Wirtschaftlichkeit aus?
– Welche Tierbestände werden für die kleinen Biogasanlagen jeweils zu Grunde gelegt (eine 75 kW-Anlage mit 80 Prozent Gülleanteil benötigt die Gülle von 230 Rindern)?
– Sieht die Staatsregierung einen Regelungsbedarf, um Gülletransporte über längere Entfernungen zu unterbin­den?
– Welche Art und welche Mengen an landwirtschaftlichen Reststoffen sind für die 2000 MW Güllebiogasanlagen erforderlich?
– Welche finanzielle und beratende Unterstützung dieses Bayernplanes ist von der Staatsregierung vorgesehen?

Begründung:
In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung im Mai hat Mi­nisterpräsident Seehofer von einer Rückkehr zum Bayernwerk als eigenem Energieversorger gesprochen. In einem Bayernplan sprach er davon, dass zum Ausstieg aus der Atomkraft ein weit ge­ringerer Teil als bisher angedacht durch Gaskraftwerke abgefan­gen werden sollte. Dafür sollte ein Netz von kleinen Biogasanla­gen, die überwiegend mit Gülle und landwirtschaftlichen Reststof­fen betrieben werden, die restliche erforderliche Strommenge be­reitstellen. Staatsminister Brunner sprach in diesem Zu­sam­men­hang von Klein- Biogasanlagen, die etwa 2000 Mega­watt Leistung erbringen könnten.

← Zurück