Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Flächendeckende Einführung der Biotonne

Unser Antrag vom 30.01.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

─  gegenüber den entsorgungspflichtigen Körperschaften klarzustellen, dass eine getrennte Sammlung der Bioabfälle gemäß § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz nur mit der flächendeckenden Bereitstellung einer Biotonne erfüllt werden kann,

─  entsorgungspflichtige Körperschaften ohne Biotonne zu unterstützen, damit diese möglichst bald eine flächendeckende Einführung der Biotonne in die Wege leiten und ähnlich wie in Baden-Württemberg dabei zu unterstützen, Bio- und Grünabfälle möglichst energetisch zu nutzen.

Begründung: 


In Teilen Südostbayerns, der Oberpfalz und Oberfrankens gibt es derzeit keine flächendeckende Bereitstellung der Biotonne. Dort ist z.T. beabsichtigt, über Ausnahmegenehmigungen auch ab 1. Januar 2015 auf die Biotonne zu verzichten um bestehende Müllverbrennungsanlagen besser auszulasten. Die Verbrennung von nassem Biomüll ist aber ökologisch und energiewirtschaftlich unsinnig. 
Gerade für die Erfassung der Küchenabfälle gibt es jedoch abfallwirtschaftlich keine Alternative zur Biotonne. Soll dieses Potenzial von ca. 50 kg/(E a) für das Recycling erfasst werden, ist eine Biotonne zwingend. Eine Küchenabfallerfassung über dezentral aufgestellte Bioabfallcontainer oder durch eine Abgabemöglichkeit an Wertstoffhöfen/Bauhöfen ist bislang nicht erfolgreich praktiziert. Gründe, warum auf die getrennte Erfassung und Verwertung der Küchenabfälle verzichtet werden kann, sind nicht erkennbar. 
Die getrennte Erfassung von Bioabfall ist insbesondere durch die Kaskadennutzung sehr sinnvoll. So kann zunächst aus Bioabfall über eine Vergärung Energie gewonnen werden und anschließend können die Rückstände kompostiert werden und damit einer weiteren sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Aus 1 t Bioabfall können im Mittel 110 m3 Biogas gewonnen werden. Daraus können 198 kWh Strom in einem Blockheizkraftwerk erzeugt werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.04.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.

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