20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Standorte für Kraftwerke und Energienetze

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 6 wie folgt zu ändern:
Punkt 6.2 erhält folgende neue Fassung:
6.2 Standorte für Kraftwerke und Energienetze
6.2.1 (G) Die Standorte für zu errichtende konventionelle Kraftwerke sollen möglichst dezentral über das Land verteilt sein. Ausschlaggebend für den Bau von Kraftwerken soll eine größtmögliche Nähe zu den Verbrauchszentren sowie Kriterien zur Bewahrung der Netzstabilität sein.
6.2.2 (Z) In Gebieten mit hohem Strom- und Wärmebedarf sind die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung zu nutzen und bei hoher Verbrauchsdichte die Erstellung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und der Ausbau von Wärmeleitungsnetzen zu fördern. In Wohngebieten ist bei hohem Strom- und Wärmebedarf auf die Erstellung von kleinen Anlagen (Blockheizkraftwerken) und Nahwärmenetzen hinzuwirken.