Keine Blockade der Energiewende: EEG-Umlage gerecht gestalten
Unser Dringlichkeitsantrag zur Plenarsitzung am 17.10.2012
Der Landtag stellt fest:
Die Energiewende ist ein Generationenprojekt. Wir wollen die Energiewende um uns von den Gefahren der Atomenergie zu befreien und um die Folgen des Klimawandels abzumildern. Mit der Energiewende investieren wir in die Zukunft unserer Gesellschaft. Wir machen uns unabhängig von einem Weltenergiemarkt, dessen Entwicklung immer unkalkulierbarer wird.
Der notwendige und sinnvolle Umbau unserer Energieversorgung wird uns morgen eine sichere und umweltfreundliche Stromversorgung ermöglichen, aber ist heute mit Kosten verbunden. Diese Kosten müssen gerecht verteilt werden. Darüber muss eine offene und ehrliche Debatte geführt werden.
Die jetzt bekanntgegebene Erhöhung der EEG-Umlage 2013 ist nur zum geringen Teil mit höheren Kosten bei der Vergütung der erneuerbaren Energien begründet, sondern vor allem durch andere Regelungen verursacht.
Im Einzelnen ist festzustellen:
# Die prognostizierten Kosten für die tatsächlichen Vergütungszahlungen sind von 2012 auf 2013 um 920 Mio. Euro gestiegen (+ 5,2 Prozent).
# Die von den Übertragungsnetzbetreibern geforderte Liquiditätsreserve steigt von 2012 auf 2013 um 1.223 Mio. Euro (+ 313 Prozent).
# Die Umlage aus dem Kontostand des Vorjahres steigt von 2012 auf 2013 um 1.877 Mio. Euro (+ 264 Prozent).
# Die Strommenge der privilegierten Letztverbraucher steigt um ca. 11 500 MWh (+ 13,6 Prozent).
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen,
# dass in den nächsten Jahren der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien und die gesicherte Einspeisevergütung im Erneuerbare Energien Gesetz in den nächsten Jahren erhalten bleibt,
# dass in den nächsten Jahren im EEG keine Deckelung der Einspeisung von Strom aus Windenergie bzw. Biomasse vorgenommen wird,
# dass der Kreis der privilegierten Stromverbraucher kurzfristig wieder zurückgeführt wird auf die Unternehmen, die unter die Kriterien fallen, die bis 2008 gegolten haben,
# dass in einer langfristigen Regelung nur produzierende Unternehmen privilegiert werden, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen, bei denen die Stromkosten einen erheblichen Anteil der Bruttowertschöpfung betragen und die den Nachweis einer mindestens durchschnittlichen Steigerung der Energieproduktivität erbringen bzw. ihren Anteil an regenerativer Eigenstromerzeugung deutlich steigern,
# dass aufgrund der gesunkenen Börsenpreise für Strom die EEG-Umlage für den privilegierten Endverbrauch von derzeit 0,05 Cent/kWh auf 0,5 Cent/kWh erhöht wird,
# dass die von den Übertragungsnetzbetreibern eingepreiste Liquiditätsreserve von 10 Prozent der prognostizierten Deckungslücke wieder auf den Stand von 2012 zurückgeführt wird,
# dass die teure und weitgehend wirkungslose Marktprämie wieder abgeschafft wird.
Begründung:
Die aktuelle Fokussierung der Debatte auf den Strompreis ignoriert die vergangene Preisentwicklung bei den fossilen Energien Öl, Kohle und Gas. Sie ignoriert vor allem aber auch die absehbare Entwicklung auf den Brennstoffmärkten angesichts der sich verknappenden Ressourcen.
Das EEG ist das erfolgreichste Instrumentarium bei der Energiewende und der Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland und in Bayern. Die aktuelle Kampagne der vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall gegründeten „Initiative neue soziale Marktwirtschaft“ und der FDP gegen das EEG basiert weitgehend auf einer falschen Darstellung der Situation. Mit der öffentlichen Bekanntgabe der neuen EEG-Umlage am Montag, den 15. Oktober 2012, sind die Berechnungsgrundlagen klar. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist nur zu einem geringen Teil die Ursache für die EEG-Umlagen-Erhöhung. Viel mehr wiegen die Steigerung der Liquiditätsreserve, die Ausweitung der privilegierten Unternehmen und die Nachholung der Kosten aus 2012. Um die Kosten für die EEG-Umlage gerecht zu gestalten, müssen die Fehlentwicklungen der letzten Jahre schnellstmöglich korrigiert werden. Die Ausweitung des Privilegierungstatbestandes ist ebenso zurückzunehmen, wie die extreme Erhöhung der Liquiditätsreserve und die sinnlose Einführung der Marktprämie.
Aufgrund der deutlich gesunkenen Preise an der deutschen Strombörse und der Tatsache, dass die Strompreise an der deutschen Strombörse anhaltend niedriger sind als an der französischen Strombörse, ist eine Preisanpassung auch für den Bereich der privilegierten Letztverbraucher möglich. Die vorgeschlagenen 0,5 Cent/kWh liegen damit immer noch über 90 Prozent unter der normalen EEG-Umlage und stellen nur einen Bruchteil der Absenkung des Börsenstrompreises im vergangenen Jahr dar.
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Leider wurde unser Antrag im Plenum am 17.10.2012 durch die Gegenstimmen von CSU und FDP abgelehnt. Anbei finden Sie unseren Antrag auch im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.