20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Erneuerbare Energien

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 6 wie folgt zu ändern:
Es wird folgender neuer Punkt 6.3 angefügt:
6.3 Erneuerbare Energien
6.3.1 (Z) Für die Nutzung der Windenergie legen die Regionalen Planungsverbände in enger Abstimmung mit den Kommunen Vorranggebiete für Windenergieanlagen fest, die zusammen mindestens zwei Prozent der Fläche umfassen, für die der jeweilige Planungsverband zuständig ist.
6.3.2 (Z) Der Bau von Biogasanlagen und anderer Anlagen zur Energiegewinnung aus Biomasse ist so zu steuern, dass die Verwendung von solchen Energieträgern sichergestellt ist, die in der Regel aus einem Umkreis von 50 Kilometern um die Anlage stammen.