„Brauchen echten Neustart in der Landesplanung“
Anhörung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auf Initiative der Landtags-Grünen – Expert*innen sprechen am Donnerstag im Wirtschaftsausschuss (9.30 Uhr)
weiterlesen >Anhörung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auf Initiative der Landtags-Grünen – Expert*innen sprechen am Donnerstag im Wirtschaftsausschuss (9.30 Uhr)
weiterlesen >Fünf Fragen zum Landesentwicklungsprogramm (LEP) mit Antworten von Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender der Landtags-Grünen
weiterlesen >In sechs Workshops haben wir mit Gästen und Gestalter*innen aus ganz Bayern über die besten Ideen für die Zukunft diskutiert. Wie wollen wir die Energiewende gestalten? Wie weit wollen wir in zehn Jahren bei Bus und Bahn in ländlichen Regionen sein? Wie schaffen wir bio-regionale Wertwschöpfungsketten? Für diese und viele weitere Fragen haben wir Antworten gesucht und auch viele gefunden.
weiterlesen >Heimat ist, was wir draus machen!
Neue Ideen entstehen dort, wo der Pioniergeist zu Hause ist: auf dem Land. Genau diesen Geist brauchen wir, um die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern. Wir brauchen Menschen, die anpacken. Wir wollen uns mit all denen unterhalten, die schon heute das Leben auf dem Land mitgestalten und prägen – oder dies tun wollen.
Wir stehen vor einem Aufbruch: Unsere Art zu wirtschaften, zu wohnen, zu leben und uns fortzubewegen wird sich in den nächsten Jahren grundlegend verändern: Weil wir in wenigen Jahren CO2-Neutralität erreichen werden. Und weil die Digitalisierung uns neue Möglichkeiten eröffnet. Wenn wir jetzt die Fesseln sprengen, werden die ländlichen Räume die Vorreiter dieser Entwicklung zu einem neuen Wohlstand sein.
weiterlesen >Zum heute vorgestellten 6-Punkte-Papier zur Landesentwicklung erklären die Landtags-Grünen:
weiterlesen >Nach dem Anbindegebot des Landesentwicklungsprogramms sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Zu diesem verbindlichen Ziel der Raumordnung bestehen aktuell jedoch neun Ausnahmen.
1. a) Wie lassen sich die neun Ausnahmen jeweils kurz inhaltlich zusammenfassen?
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) normiert die Ausnahmen vom Anbindegebot unter Nr. 3.3 Z. Der Normtext gibt die wesentlichen Inhalte bereits kurz und knapp wieder. Soweit zur Anwendung der Norm klarstellende Informationen erforderlich sind, werden diese in der Begründung zur Nr. 3.3 Z im LEP ausgeführt. Eine reine Wiedergabe dieser Information erscheint entbehrlich.
1. a) Hat die Staatsregierung die Einsetzung der Flächensparmanager an den Regierungen bereits vorgenommen (vgl. Kabinettsbeschluss vom 16. Juli 2019)?
b) Handelt es sich dabei um neu geschaffene Stellen, die gemäß der gängigen Praxis an den Regierungen besetzt werden bzw. wurden?
c) Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Flächensparmanager in den Behörden?
1. a) Wie haben sich die Bevölkerungszahlen in den einzelnen Regierungsbezirken Bayerns in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte pro Jahr aufschlüsseln sowie Gesamtüberblick von 2007 bis 2017, jeweils in absoluten Zahlen und prozentual)?
1. b) Wie hat sich die Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV), der Flächenverbrauch, in den einzelnen Regierungsbezirken Bayerns in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte pro Jahr aufschlüsseln sowie Gesamtüberblick von 2007 bis 2017, jeweils in absoluten Zahlen und prozentual)?
1. c) Wie gliedert sich die Neuinanspruchnahme von SuV in den einzelnen Regierungsbezirken Bayerns in den letzten 10 Jahren in die einzelnen Bestandteile der SuV (Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche etc.) auf (bitte pro Jahr aufschlüsseln sowie Gesamtüberblick von 2007 bis 2017, jeweils in absoluten Zahlen und prozentual)?
1. a) Wie hoch ist die für das Gaststättenmodernisierungsprogramm veranschlagte Gesamtfördersumme?
b) Wie hoch ist die Summe, die aktuell nach dem zweiten kontingentierten Förderaufruf (Anfang August) insgesamt bereits bewilligt wurde (bitte nach den beiden bisherigen Förderaufrufen aufschlüsseln)?
c) Welcher zeitliche Gesamtrahmen ist für das Förderprogramm vorgesehen?