29. Oktober 2019

Flächenspar-Initiative der Staatsregierung in den Kommunen und Regionen

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Christian Zwanziger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 30.09.2019, mit den Antworten des Staatssekretärs im Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Roland Weigert, vom 29.10.2019 (kursiv dargestellt)

Hiermit fragen wir die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wie folgt:

1. a) Hat die Staatsregierung die Einsetzung der Flächensparmanager an den Regierungen bereits vorgenommen (vgl. Kabinettsbeschluss vom 16. Juli 2019)?
b) Handelt es sich dabei um neu geschaffene Stellen, die gemäß der gängigen Praxis an den Regierungen besetzt werden bzw. wurden?
c) Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Flächensparmanager in den Behörden?
Antwort auf die Fragen 1. a) bis c): An den Regierungen wurden fachlich geeignete Mitarbeiter der Sachgebiete „Raumordnung, Landes- und Regionalplanung“ mit der Aufgabe eines Flächensparmanagers betraut. Die Kontaktdaten der Flächensparmanager wurden auf dem Internetauftritt der Flächensparoffensive auf der Homepage der Landesentwicklung veröffentlicht (www.landesentwicklung-bayern.de/flaechenspar-offensive/).

2. a) Welchen Umfang haben die Stellen der Flächensparmanager (bitte konkretes Zeitbudget angeben und nach einzelnen Regierungen auflisten)?
b) Wie viele Stellen sollen für Flächensparmanager insgesamt bayernweit geschaffen werden (bitte jeweils Zuordnung zu Entgeltgruppe angeben)?
c) Welche konkreten Aufgaben sollen die Flächensparmanager an den Regierungen wahrnehmen bzw. mit welchem Handlungsspektrum sind diese ausgestattet?
Antwort auf die Fragen 2. a) bis c): Die eingesetzten Flächensparmanager übernehmen diese Aufgabe je nach Arbeitsanfall. Dieser schwankt insbesondere aufgrund der Durchführung von Informationsveranstaltungen, Beratungsanfragen oder Zuarbeiten für die oberste Landesplanungsbehörde. Da die Flächensparoffensive erst anläuft, sind Aussagen über das konkrete Zeitbudget noch nicht möglich. Vorrangig sollen die Flächensparmanager bei den Regierungen das StMWi, die Gemeinden und die Landkreise bei der Umsetzung der Maßnahmen der Flächensparoffensive unterstützen. Darüber hinaus sollen sie als Ansprechpartner für alle Akteure der Regionalplanung und der kommunalen Bauleitplanung beratend zur Verfügung stehen. Das Aufgabenprofil wird im Zuge der Flächensparoffensive noch ausgeweitet werden.

3. a) Mit welchen konkreten Handlungskompetenzen sind die Flächensparmanager ausgestattet?
b) Verfügen die Flächensparmanager um wie auch immer geartete Eingriffs- oder Vetorechte, insbesondere wenn es um konkrete kommunale Bauleitplanung geht?
c) Welchem Sachgebiet/Abteilung sind die Flächensparmanager zugeordnet (bitte auch nach Regierungen auflisten, sofern Sachgebiet/Abteilung variiert)?
Antworten auf die Fragen 3. a) bis c.): Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.

4. a) Wie soll das Leerstandsmanagement konkret ausgestaltet sein (Abläufe, Organisationsprozesse, zuständige Stelle(n) etc.)?
b) Welche personellen Kapazitäten stehen für das Leerstandsmanagement zur Verfügung (bitte konkret nach Kommunen bzw. Regierungsbezirken aufgeschlüsselt angeben)?
c) Wann soll das Leerstandskataster für ganz Bayern fertiggestellt sein?
Antworten auf die Fragen 4. a) bis c.): Viele Landkreise und Gemeinden oder Gemeindeallianzen in Bayern verfügen bereits über ein Leerstandsmanagement. Dieses wird in der Regel mit Mitteln des Freistaats Bayern, z. B. im Rahmen von Regionalmanagements, der ländlichen Entwicklung oder der Städtebauförderung, unterstützt. Außerdem stellt die Staatsregierung Instrumente zur Durchführung des Leerstandsmanagements (Flächendatenbank, Vitaltitätscheck, Folgekosten-Rechner) zur Verfügung. Im Rahmen der Flächensparoffensive soll das Leerstandsmanagement möglichst flächendeckend in Bayern eingeführt werden. Hierbei sollen die Flächensparmanager die Gemeinden unterstützen.

5. a) Inwieweit ist bei einem hohen Leerstand eine Flächenneuinanspruchnahme durch die Kommune besonders zu begründen?
b) Wenn ja, welche Aspekte sind bei einer Begründung zu beachten?
c) Wenn nein, mit welcher Wirkung hinsichtlich einer Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf eine bayernweite Richtgröße von 5 Hektar rechnet die Staatsregierung dennoch?
Antworten auf die Fragen 5. a) bis c.): Das Landesplanungsrecht enthält verschiedene Vorgaben, wonach flächensparend zu planen ist und bei der Siedlungsentwicklung vorrangig Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen sind. Insbesondere sind hier die Festlegungen in Kapitel 3 LEP (3.1 Flächensparen, 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung, 3.3 Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot) zu nennen. Um die Umsetzung dieser landesplanerischen Vorgaben einheitlich und gemäß dem Willen des Normgebers sicherzustellen, wird das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie den höheren Landesplanungsbehörden in Kürze eine standardisierte Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen zur Verfügung stellen. Daneben soll gem. § 1a Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind dabei die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Waldflächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden, z. B. also als Bauland genutzt werden. Um dem vom Baugesetzbuch geforderten Primat der Innenentwicklung ebenso wie der städtebaulichen Erforderlichkeit einer Planung gem. § 1 Abs. 3 BauGB gerecht zu werden, ist bei der Neuausweisung von Bauland der konkrete Bedarf nachzuweisen. Dies schließt auch eine Betrachtung der zur Verfügung stehenden Innenentwicklungspotentiale ein, wozu auch Leerstände zählen.

6. a) Nach welchen einheitlichen Kriterien soll künftig der Bedarf neuer Baugebiete und die entstehenden Folgekosten dargelegt werden?
b) Welche konkreten weiteren Schritte wird die Staatsregierung neben den bereits bekannten Maßnahmen im Rahmen der Flächensparoffensive einleiten?
c) Welche konkreten verbindlichen Maßnahmen will die Staatsregierung im Bereich der Landesplanung und der Bayerischen Bauordnung einführen?
Antworten auf die Fragen 6. a) bis c.): Der standardisierte Bedarfsnachweis wird den höheren Landesplanungsbehörden sowie den Gemeinden zeitnah zur Verfügung gestellt. Anhand des u. a. im Rahmen der Flächensparoffensive vorgesehenen verbesserten Monitorings sowie durch den intensivierten Austausch mit den Fachverbänden und Wissenschaftlern soll die Flächensparoffensive laufend überprüft und weiterentwickelt werden. Die Flächensparoffensive sieht neben der Rücknahme der Lockerungen beim Anbindegebot eine umfassendere Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern sowie nachfolgend der Regionalpläne vor. Diese Teilfortschreibung wird derzeit vorbereitet. Wie beim Wohnungsgipfel am 11. September 2019 angekündigt, beabsichtigt die Staatsregierung, die Bayerische Bauordnung weiter zu verbessern und zu vereinfachen und wird dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem durch Erleichterungen bei Nutzungsänderungen und beim Ersatz von Bestandsgebäuden flächensparenderes Bauen ermöglichen soll.

7. a) Was soll aus den noch bis Dezember stattfindenden Regionalkonferenzen folgen?
b) Sind weitere Formate mit ähnlicher Zielorientierung oder Veranstaltungsreihen zur Sensibilisierung für einen sparsameren Umgang mit Flächen zu Siedlungs- und Verkehrszwecken geplant?
c) In welchem zeitlichen Abstand sollen – nach entsprechender Ankündigung der Staatsregierung – nun Messungen der Bodenversiegelung in Bayern (zuletzt 2015) erfolgen?
Antworten auf die Fragen 7. a) bis c.): Die Regionalkonferenzen der Flächensparoffensive sollen im nächsten Jahr in den übrigen Planungsregionen fortgesetzt werden. In einem zweiten Schritt sind dann vertiefende Veranstaltungen zu einzelnen Themen geplant. Hiermit sollen die Gemeinden bei der Ein- und Durchführung flächensparender Maßnahmen unterstützt werden. Inwiefern eine regelmäßige bayernweite Messung der Bodenversiegelung erfolgen kann, wird derzeit geprüft.

8. a) Inwiefern plant die Staatsregierung, die Effizienz der Maßnahmen der Flächensparoffensive zu evaluieren?
b) Welche Akteure wird die Staatsregierung bei der Evaluierung beteiligen?
c) Bis wann wird die Evaluierung erfolgen?
Antworten auf die Fragen 8. a) bis c.): Es ist vorgesehen, Monitoring und Raumbeobachtung hinsichtlich des Flächenverbrauchs zu verbessern und hierauf aufbauend die Maßnahmen der Flächensparoffensive laufend zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Wie auch bei der Erarbeitung der Flächensparoffensive sollen die einschlägigen Verbände und Institutionen in die Evaluation und Weiterentwicklung der Flächensparoffensive eingebunden werden.

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Hier habe ich Ihnen unsere Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.