Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 5: Versammlungs­recht nutzen – Öffentliche Auseinandersetzung fördern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die öffentliche Auseinandersetzung mit rechtsextremen Aktivitäten mit allen rechtsstaatlich gebotenen und zulässigen Mitteln zu fördern, die Versammlungsfreiheit zu schützen und auszubauen sowie innerhalb ihrer Möglichkeiten jedes demokratische bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen, das Rechtsextremen den öffentlichen Raum mit demokratischen Mitteln streitig macht.

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Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 4: Opfer- und Elternberatung, Mobile Beratungsteams aufbauen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, damit auch in Bayern wie in anderen Bundesländern zivilgesellschaftliche Akteure in größerem Umfang Mobile Beratungsteams und Anlaufstellen für Opfer- und Elternberatung aufbauen können.

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Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 3: Förderprogramm Zivilgesellschaftliche Initiativen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zivilgesellschaftliche Initiativen und bürgerschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus deutlich stärker als bisher zu fördern. In einem neu aufgelegten Förder- und Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus soll die Staatsregierung u.a. …

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Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 2: Landeskoordinierungsstelle ausbauen – Zivilgesellschaft stärken

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Landeskoordinierungsstelle (LKS) beim Bayerischen Jugendring stärker als bisher finanziell zu unterstützen, eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung sowohl der Zentrale wie der regionalen Beratungsstellen zu ermöglichen, ihr zusätzliche Mittel für präventive Arbeit, Forschung, Recherche etc. zur Verfügung zu stellen und ihre Arbeit langfristig zu sichern.

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21. Oktober 2008

Jugendschutz bei Veranstaltungen der Heimattreuen Deutschen Jugend e.V. (HDJ)

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. beim Bundesinnenministerium auf ein bundesweites Verbot der HDJ hinzuwirken,
2. solange noch kein Verbot der HDJ besteht, die Regierungen der Bezirke sowie die kommunalen Behörden über Ziele und Auftreten der HDJ aufzuklären und sie anzuweisen, bei Veranstaltungen der HDJ in Bayern die Bestimmungen des Jugendschutzes, insbesondere § 8 JSchG, konsequent
anzuwenden.

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