21. Oktober 2008

Jugendschutz bei Veranstaltungen der Heimattreuen Deutschen Jugend e.V. (HDJ)

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. beim Bundesinnenministerium auf ein bundesweites Verbot der HDJ hinzuwirken,
2. solange noch kein Verbot der HDJ besteht, die Regierungen der Bezirke sowie die kommunalen Behörden über Ziele und Auftreten der HDJ aufzuklären und sie anzuweisen, bei Veranstaltungen der HDJ in Bayern die Bestimmungen des Jugendschutzes, insbesondere § 8 JSchG, konsequent
anzuwenden.

Begründung:
Der rechtsextreme Verein HDJ steht der NPD und der gewaltbereiten Neonaziszene äußerst nahe und hat zum Ziel, einen völkischen und aggressiv-kämpferischen Nachwuchs ideologisch heranzuzüchten und für den Kampf gegen „das marode System der BRD“ auszubilden. In Auftreten und Zusammensetzung zeigt die HDJ deutliche Ähnlichkeiten zur 1994 verbotenen Wiking-Jugend und stellt offensichtlich deren Nachfolgeorganisation dar. Solange kein Verbot besteht, wird die HDJ in Bayern weiterhin ihrem gefährlichen Treiben nachgehen, so fanden z.B. zuletzt auf der oberfränkischen Burg Hohenberg und in Buhlsbach (Lkr. Ansbach) Jugendcamps statt. Unter dem Deckmantel gemeinnütziger Jugendarbeit werden bei den Veranstaltungen der HDJ Kinder und Jugendliche mit neonazistischem Gedankengut regelrecht beschult und einer „Erziehung“ ausgesetzt, die auf rassistischen, demokratiefeindlichen und nationalsozialistischen Prinzipien basiert. Auch die von der HDJ geforderten Mut- und Messerproben, Leistungsmärsche und andere Maßnahmen zur „Abhärtung“, die bis hin zu Scheinhinrichtungen und -enthauptungen reichen, gefährden das Kindeswohl.
Die Lager der HDJ sind nach § 8 JSchG als jugendgefährdende Orte einzuordnen, an denen Kindern und Jugendlichen eine unmittelbare Gefahr für ihre geistige, seelische und körperliche Unversehrtheit droht. Dieser Rechtsauffassung folgten beispielsweise Polizei und Jugendamt im mecklenburg-vorpommerschen Landkreis Güstrow, wo im August 2008 ein Zeltlager der HDJ auf Grundlage von § 8 JSchG aufgelöst und gestoppt wurde.
Es ist auch in Bayern höchste Zeit, auf ein Verbot der HDJ hinzuwirken und bis dahin  bei ihren Aktivitäten den Jugendschutz durchzusetzen und der für Kindes- und Gemeinwohl gleichermaßen gefährlichen Indoktrination von Kindern und Jugendlichen einen Riegel vorzuschieben.

<<<< Unser Antrag wurde am 12.02.2009 im Plenum in geänderter Fassung angenommen. Der ursprüngliche Antragstext wurde gegen folgenden Beschluss ersetzt:
-Der Landtag begrüßt ausdrücklich die vom Bundesinnenministerium eingeleitete vereinsrechtliche Prüfung der HDJ, deren Ziel ein Verbot der Organisation sein soll.