27. September 2012

Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 1: Ressortübergreifendes Konzept zur Demokratieförderung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein ressortübergreifendes Konzept zur Demokratieförderung „Für Demokratie und Toleranz. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ zu erarbeiten. Dabei sollen
– alle Ministerien einbezogen werden und auf ihren je eigenen Handlungsebenen ein Programm zur Demokratieförderung erarbeiten,
– alle Ministerien den Auftrag erhalten, sich an der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zu beteiligen, und entsprechende Maßnahmen in ihrem jeweiligen Wirkungskreis umsetzen,
– diese Einzelprogramme in das Gesamtkonzept integriert,
– die Maßnahmen des Aktionsprogramms für Bayern „Handeln gegen Rechtsextremismus“ auf dem ressortübergreifenden Internetportal „Bayern gegen Rechtsextremismus“ präsentiert und dieses noch mehr für nicht-staatliche, zivilgesellschaftliche Angebote, auch außerhalb Bayerns, geöffnet werden.

Begründung:

Der Ministerrat hat am 12. Januar 2009 ein „Bayerisches Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus“ beschlossen, das in der Folge auch von einbezogenen Ministerien umgesetzt wurde. Mit dem Handlungskonzept hat die Staatsregierung nach dem Attentat auf den damaligen Passauer Polizeipräsidenten versucht, endlich eine systematische Antwort auf zunehmende rechtsextreme Umtriebe in Bayern zu finden. Leider haben die unentdeckte Mordserie des sogenannten „NSU“ auch in Bayern und die danach folgenden Reaktionen der rechtsextremen Szene gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen und es einer gemeinsamen Anstrengung aller staatlichen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Kräfte bedarf.
Laut Aussage des Innenministers (Bericht vom 26.07.12) ist das „Handlungskonzept“ ausdrücklich kein „Aktionsprogramm“, son­dern besteht im Wesentlichen in Maßnahmen, die sich „schon seit Jahren“ bewährt hätten. Sowohl die unaufgedeckte Serie von rechts­extremen Morden, darunter fünf in Bayern, als auch die dadurch ausgelösten Reaktionen erlauben kein „Weiter so“, sondern erfordern zusätzliche staatliche und zivilgesellschaftliche An­strengungen.
Im Fokus dieser zusätzlichen Anstrengungen von Landtag, Staatsregierung, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen muss nicht nur die Arbeit gegen Rechtsextremismus, sondern auch für ein demokratisches Miteinander stehen. Diese Arbeit muss koordiniert auf verschiedenen Ebenen erfolgen: wichtig ist nicht nur eine verbesserte Repression, sondern eine verstärkte politische Auseinandersetzung, eine Politik der sozialen Integration und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Rechtsextremismus und Rassismus.
Das ressortübergreifende Internetportal www.bayern-gegen-rechts­extremismus.de ist ein wertvolles, aber ausbaufähiges Instrument einer gemeinsamen Handlungsstrategie. Die Staatsregierung stellt mit Recht fest: „Für den Nutzer ergeben sich so schnell und übersichtlich wichtige Hilfsangebote“ (Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sepp Dürr „Bayerisches Handlungskonzept ge­gen Rechtsextremismus 3 – Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement“, Drs. 16/4574). Aber möglichen Nutzerinnen und Nutzern steht dabei bisher nur eine Auswahl bewährter Hilfsangebote zur Verfügung. Zum einen existieren auf Bundesebene bzw. in anderen Bundesländern Projekte wie etwa „Exit“, deren Arbeit auch von der Staatsregierung anerkannt wird und deren An­gebote auch bayerischen Hilfsbedürftigen unkompliziert zur Verfügung stehen sollte. Zum anderen stellt die Staatsregierung in oben angegebener Schriftlichen Anfrage selbst fest: „Auf lokaler Ebene ex­istiert eine Vielzahl kleiner Initiativen und Gruppen, die wertvolle Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Einzugsbereich leisten.“ Während auf der Internetseite „regionale Lage­bilder für die Regierungsbezirke und für München mit zahlreichen Informationen über rechtsextremistische Strukturen, Parteien und Personen sowie über rechtsextremistische Straftaten“ angeboten werden, fehlen umgekehrt bisher diese örtlichen Hilfsangebote. Es macht aber wenig Sinn, aus Sorge vor „nicht zulässiger Ungleichbehandlung“ Hilfsbedürftigen einen unbürokratischen und schnellen Zugang zu möglicher Unterstützung zu verwehren, nur weil möglicherweise diese Angebote nicht für alle Regionen Bayerns gleichermaßen gewährleistet sind.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider durch die Stimmen der Regierungsfraktionen von CSU und FDP (bei Enthaltung der Freien Wähler) abgelehnt.