Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 4: Opfer- und Elternberatung, Mobile Beratungsteams aufbauen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, damit auch in Bayern wie in anderen Bundesländern zivilgesellschaftliche Akteure in größerem Umfang Mobile Beratungsteams und Anlaufstellen für Opfer- und Elternberatung aufbauen können.
Begründung:
Bisher erfüllt die Landeskoordinierungsstelle (LKS) beim Bayerischen Jugendring, weitgehend auf sich gestellt und soweit ihre organisatorischen und personellen Kräfte reichen, unverzichtbare Beratungsaufgaben zusätzlich zu ihren übrigen Aufgaben, die in anderen Bundesländern eigenständig organisierte und finanzierte Mobile Beratungsteams (MBT) bzw. Eltern- und Opferberatungsstellen erfüllen. Dabei haben die positiven Erfahrungen in anderen Bundesländern gezeigt, dass eine Ausweitung der Mobilen Beratungsteams (MBT) und Opferberatungsstellen auf alle Bundesländer auf Basis der Qualitätsstandards, die in den vergangenen Jahren insbesondere in Ostdeutschland entwickelt wurden, dringend notwendig ist. Eltern- und Opferberatung muss wie schon in anderen Bundesländern geschehen ausgegliedert und auf Dauer eigenständig geführt werden. Bedarfsgerecht ist eine Ausgliederung mit einer Vollzeitstelle für die Koordination und dazu mobilen Beratungsteams. Gespräche sollten, nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen, jeweils von zwei Personen geführt werden, was beim derzeitigen Personalstand kaum geleistet werden kann. Neue Beratungsstellen können auch Elternselbsthilfegruppen aufbauen und ein spezifisches Beratungsangebot für Opfer rechtsextremer Straf- und Gewalttaten anbieten. Im Bericht zum „Handlungskonzept“ vom 26. Juli 2012 berichtet die Staatsregierung ausführlich und über drei Seiten, welche zusätzlichen Maßnahmen sie zum Schutz der bayerischen Polizistinnen und Polizisten vor rechtsextremen Tätern getroffen hat. Diese Maßnahmen sind notwendig und gerechtfertigt. Aber es ist u.E. völlig unverhältnismäßig, wenn die Staatsregierung im selben Bericht genau eine einzige Zeile zum Thema Opferschutz erübrigt.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider mit den Stimmen der CSU, FDP und der Freien Wähler abgelehnt.