27. September 2012

Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 2: Landeskoordinierungsstelle ausbauen – Zivilgesellschaft stärken

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Landeskoordinierungsstelle (LKS) beim Bayerischen Jugendring stärker als bisher finanziell zu unterstützen, eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung sowohl der Zentrale wie der regionalen Beratungsstellen zu ermöglichen, ihr zusätzliche Mittel für präventive Arbeit, Forschung, Recherche etc. zur Verfügung zu stellen und ihre Arbeit langfristig zu sichern.

Begründung:
Die Bedeutung der Landeskoordinierungsstelle für die Arbeit gegen den Rechtsextremismus wird auch von der Staatsregierung anerkannt. Die LKS „hat gemäß des Förderprogramms die Aufgabe, ein landesweites Beratungsnetzwerk in diesem Bereich einzurichten und zu begleiten, in dem staatliche und nichtstaatliche Ressourcen in diesem Bereich gebündelt werden, sowie lokale Netzwerke zu unterstützen. Gleichzeitig leistet sie bei Krisensituationen auf kommunaler Ebene durch den Einsatz mobiler Interventionsteams aus dem Beratungsnetzwerk Unterstützung“.
Weil „die LKS besonders intensiv als Ansprechpartner für gesellschaftliche Bündnisse und Initiativen gegen Rechtsextremismus tätig ist und zudem individuelle Beratung für Betroffene anbietet“ (Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sepp Dürr „Bayerisches Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus 3 – Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement“, Drs. 16/4574), sieht sie sich mit steigender Nachfrage konfrontiert, die sie mit ihrem bisherigen personellen und finanziellen Potential zum Schaden Bayerns nicht befriedigen kann.
Neben der unzureichenden Personalausstattung fehlen der LKS vor allem Mittel für präventive Arbeit, so müssen z.B. Anfragen von Schulen abgelehnt werden. Gleichermaßen fehlen Mittel für Forschung und Recherche.
Damit die LKS ihre Aufgaben weiter bedarfsgerecht erfüllen kann, müssen die ihr zur Verfügung stehenden Mittel deutlich aufgestockt werden. Zwar rühmt sich die Staatsregierung (Bericht vom 26.07.12): „Für das Jahr 2012 hat der Freistaat Bayern eine Ausweitung der Mittel auf 58.000 Euro vorgesehen, ein entsprechender Aufwuchs des Bundesanteils auf 260.000 Euro ist beantragt“, aber diese vorgesehene Erhöhung von 4.000 bzw. 10.000 Euro beträgt weniger als fünf Prozent.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider durch die Stimmen der Regierungsfraktionen von CSU und FDP abgelehnt.