28. Oktober 2016

Klärende Fragen zur Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften

In der Antwort der Staatsregierung vom 20.04.2016 auf meine Schriftliche Anfrage „Weitere Fragen zur Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften“ (Drs. 17/11170) wird unter der Antwort auf Frage 6 c seitens der Staatsregierung als Begründung für die Subvention von Skigebieten im Alpenraum ausgeführt: „Angesichts des demografischen Wandels, des Rechts auf Teilhabe behinderter Menschen und der familiengerechten Ausrichtung der Angebote soll der Natur- und Wintertourismus dabei generationengerecht und diskriminierungsfrei ermöglicht werden.“

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8. September 2016

Herausnahme des Riedberger Horns aus der höchsten Schutzzone des Alpenplans II

1.
 a) Welche konkreten „naturschonenden Voraussetzungen“ (Zitat aus der oben erwähnten PM der Staatsregierung) müssten gegeben sein, damit Seilbahnen, Lifte und Skiabfahrten landesplanerisch ermöglicht werden könnten?
b) Wie definiert die Staatsregierung die „Ruhezonen“ gemäß Naturschutzprotokoll der Alpenschutzkonvention, wenn Skigebiete in der Alpenschutzzone C zugelassen werden?

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Herausnahme des Riedberger Horns aus der höchsten Schutzzone des Alpenplans I

1.
 a) Warum wurden die jetzt zur Diskussion stehenden ökologisch bedeutende Bereiche des Wannenkopfes in den Allgäuer Alpen nicht schon bisher in die Schutzzone C des Alpenplans aufgenommen?
1. b) Welche naturschutzfachlichen Entwicklungen sprechen dafür, den Wannenkopf gerade jetzt in die Schutzzone C aufzunehmen und das Riedberger Horn aus der Schutzzone zu verbannen?
1. c) Wie wird sich die Staatsregierung verhalten, falls sich in der Bevölkerung um den Wannenkopf Vorbehalte gegen die Aufnahme des Wannenkopfs in die Alpenschutzzone C rühren?

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5. August 2016

Ökologische und geologische Auswirkungen künstlicher Beschneiung – Bericht des Umweltministeriums

Die im Widerspruch zum Bericht vom 13.05.2016 (Drs. 17/8986) von Vertretern des Umweltministeriums getätigten Auskünfte in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 30.06.2016 sorgten nicht nur medial für Irritationen.
Ich bitte die Staatsregierung deshalb um die Klärung folgender Fragen:
1. a) Wie ist es zu erklären, dass im Bericht des Umweltministeriums konstatiert wird, dass es infolge der Baumaßnahmen für fest installierte Bestandteile der Beschneiungs-Infrastruktur „viele Jahrzehnte dauern“ könne, „bis sich Humusschicht, Bodenleben sowie Pflanzen- und Tierwelt von den Eingriffen erholen können“, die Ministerialbeamten im Ausschuss die Begleiterscheinungen der Beschneiung hingegen als „undramatisch“ eingeschätzt haben?

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10. Februar 2016

Zielabweichungsverfahren Liftverbindung Balderschwang/Grasgehren

Das Projekt Liftverbindung Balderschwang/Grasgehren durchschneidet die Schutzzone C des bayerischen Alpenplans. Der 1972 eingeführte Alpenplan wurde als vorbeugendes Konzept zur Verhinderung von Übererschließung überweigend touristisch genutzter Verkehrseinrichtungen (Bergbahnen), zur Sicherung des Naturraumes und zur Sicherung des Gebietes für die Erholung aufgestellt. In der am strengsten geschützten Zone C sind Seilbahnprojekte deshalb unzulässig. Über ein Zielabweichungsverfahren zum Landesentwicklungsprogramm soll dieser Schutz nun aufgehoben werden.

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