Unser Dringlichkeitsantrag zum Riedberger Horn: Wer mitverdient, kann nicht mitentscheiden
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Stellungnahme des Landratsamts Oberallgäu rechtlich hinsichtlich eines Mitwirkungsverbots nach Art. 49 BayGO bei der Beschlussfassung über den gemeinsamen Teilflächennutzungsplans „Verbindungsbahn Grasgehren-Balderschwang“ überprüfen zu lassen.
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