23. Januar 2017

Unser Dringlichkeitsantrag zum Riedberger Horn: Wer mitverdient, kann nicht mitentscheiden

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Stellungnahme des Landratsamts Oberallgäu rechtlich hinsichtlich eines Mitwirkungsverbots nach Art. 49 BayGO bei der Beschlussfassung über den gemeinsamen Teilflächennutzungsplans „Verbindungsbahn Grasgehren-Balderschwang“ überprüfen zu lassen.

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27. September 2016

Kein Bruch der Alpenkonvention – Ruhezone am Riedberger Horn nicht antasten

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die Alpenschutzzone C am Riedberger Horn zu erhalten und vom Versuch einer Abstufung im Landesentwicklungsprogramm abzusehen, 

─ die Alpenkonvention und ihre Protokolle, die einem Ausbau der Lifttrasse widersprechen, ernst zu nehmen und zu befolgen, 

─ das beantragte Zielabweichungsverfahren unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Vorgaben schnellstmöglich abzuschließen, 

─ im Jahr der deutschen Präsidentschaft der Alpenkonvention von einem Bruch dieser internationalen völkerrechtlichen Vereinbarung Abstand zu nehmen. 


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13. April 2015

Keine Skilifte in Ruhezonen der Alpen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Alpenplan zur Erweiterung eines Skigebiets am Riedberger Horn abzulehnen, da die Erweiterung in der Zone C des Alpenplans liegt, in der Seilbahnen und Skilifte landesplanerisch unzulässig sind.
Die Alpenschutzzone C ist zudem als „Ruhegebiet“ gemäß Art. 10 des Protokolls „Tourismus“ der Alpenkonvention völkerrechtlich verbindlich geschützt.

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6. Mai 2014

Keine staatliche Förderung von Beschneiungsanlagen!

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, keine Förderanträge nach der Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten oder nach Förderprogrammen zur gewerblichen oder öffentlichen Tourismusförderung oder nach Regionalförderprogrammen zu genehmigen, die eine Förderung von Beschneiungsanlagen mit beinhalten.

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25. April 2013

Keine Fortführung des Seilbahnförderprogramms

Unser Grüner Antrag vom 25.April 2013

Die Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen gilt seit März 2009. In der Zeit bis Ende 2012 wurden 40 Anträge auf Förderung von Anlagen gestellt, 20 davon innerhalb des För-derprogramms genehmigt, weitere 15 über das Bayerische Regio-nale Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) bezu-schusst oder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert. Die restlichen 5 Anträge sind momentan in Bearbeitung.
Insgesamt flossen bislang fast 11 Mio. Euro Subventionen im Rahmen des Seilbahnförderprogramms.
Die seit 2005 über das BRF und die GRW geförderten Maßnahmen in bayerischen Skigebieten hatten zudem ein Gesamtvolumen von gut 8,3 Mio. Euro.

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13. März 2012

Kein staatliches Geld für Schneekanonen am Sudelfeld

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert:
– klarzustellen, dass der geplante Ausbau des Skigebietes Sudelfeld mit einer Beschneiung auf 71 Hektar und einem Speichersee von 1,5 Hektar und 17 Kilometer Wasserleitungen nicht mit staatlichen Geldern gefördert werden kann, da das Projekt den Zielen des Klimaschutzes, des Naturschutzes und des Landschaftsbildes und der völkerrechtlich verbindlichen Alpenkonvention zuwiderläuft.
– die Grundsätze für die Genehmigung von Beschneiungsanlagen neu zu erlassen und an die Vorgaben des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention anzupassen.

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