19. Juli 2016

Wannenkopf in den Allgäuer Alpen

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zum Plenum vom 19./20. Juli 2016

Warum wurden ökologisch bedeutende Bereiche des Wannenkopfes in den Allgäuer Alpen bisher nicht in die Schutzzone C des Alpenplans aufgenommen, welche Kriterien sind entscheidend für eine Erweiterung der Alpenschutzzone C und was gibt den Ausschlag dafür, die Bereiche am Wannenkopf zum jetzigen Zeitpunkt unter besonderen Schutz stellen zu wollen?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat:

Der Alpenplan schützt seit Inkrafttreten 1972 den bayerischen Alpenraum vor einer ungeordneten Zulassung von Verkehrsvorhaben. In einer Gesamtkonzeption werden dabei naturschutzfachliche Belange, touristische und wirtschaftliche Ansprüche sowie die Abwehr von Naturgefahren zu einem angemessenen Ausgleich gebracht.
Ein Großteil des Gebiets um den Wannenkopf wurde 1972 der Zone B, ein kleinerer Bereich der Zone C zugeordnet.